Zulassungsstelle in Neustadt a.d. Waldnaab (Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab)

Adresse:

Stadtplatz 38
92660 Neustadt a.d. Waldnaab

Kontakt:

Fax:
09602-7933-66

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Eglantina Kola
Ich hatte eine sehr gute Erfahrung mit dieser Zulassungsstelle. Das Personal war sehr freundlich und hilfsbereit. Sie haben mir ermöglicht, vor meinem Termin hineinzukommen, was ich sehr geschätzt habe. Schneller, professioneller und gut organisierter Service!
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Gerd Pöhler
Ich komme ursprünglich aus Amberg und kenne dort das unfreundliche und pampige Personal. In Neustadt ist das alles anders.... Ich war schon vier Mal dort und jedes Mal muss ich feststellen dass die Leute dort total freundlich sind. Leider kann man keine zehn Sterne geben denn ich würde ihnen zehn Sterne geben. Danke für eure Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft. 1 mit 10 Sternen
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auge_des_betrachters
Heute war ich bei der Zulassungsstelle in Neustadt an der Waldnaab, und leider war die Stimmung dort ziemlich schlecht. Die Mitarbeiter wirkten genervt und unfreundlich, obwohl viele Kunden einfach nur ihr Auto an- oder abmelden wollten. Schon beim Reinkommen hatte man das Gefühl, dass die Atmosphäre am Tiefpunkt war. Ich weiß, dass der Job sicher nicht immer leicht ist, aber ein Lächeln oder etwas Freundlichkeit würde viel ausmachen. Schließlich können die Mitarbeiter wirklich stolz auf ihre wichtige Arbeit sein.
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Thomas Ziegler
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Martin Bachmeier
Wurde von Frau Forster flott, kompetent und sehr freundlich und nett beraten. So wünscht man sich das. Vielen Dank👍

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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