Zulassungsstelle in Uffenheim (Landratsamt Neustadt a.d.Aisch)

Adresse:

Rothenburger Str. 34
97215 Uffenheim

Kontakt:

Tel.:
Fax:
09842-95538

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Stfn Mx
Der "Service" scheint schon legendär zu sein, das bekommt man schon Wartebereich zu spüren. Sämtliche Wartende (3) haben sich schon Geschichten über den "Uffemer Spezialisten" erzählt, in BW wäre es wohl deutlich pragmatischer und entspannter. Alle rauschen dann kopfschüttelnd wieder an einem vorbei, der Besuch war wohl mal wieder umsonst. Als ich an Reihe bin, gleiches Spiel. Es sollte eine Sache von 2min sein, aber natürlich lässt sich ein Haar in der Suppe finden. Abgesehen davon, dass die beabsichtigte Dienstleistung (Adressummeldung innerhalb Kommune) anderswo im Einwohnermeldeamt oder gar digital funktioniert und beides in NEA nicht möglich ist (digital zwar angekündigt, aber trotz aller Zugangsdaten wird die Funktion nach Anmeldung nicht angeboten), ist dieser Bürgerservice echt ein schlechter Witz. Beschwerde an den Landrat geht auf jeden Fall raus...
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Andreas Ehemann
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Albert Alfimov
Ich musste aufgrund der Öffnungszeiten einen extra Urlaubstag nehmen, nur um eine Sache von 5 min zu machen. Wartezeiten gab es bei mir tatsächlich keine. War nie eine andere Person mit mir und ich konnte immer sofort dort hin ohne Termin
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Margarete Fella
Wartezeiten in Uffenheim unterirdisch. Viel zu kurze Öffnungszeiten. Es wäre schön wenn man einen Termin vereinbaren könnte. So könnte ich mich glücklich schätzen dass der Mitarbeiter Überstunden machte.
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Gerd May
Alle Unterlagen laut Tabelle dabei, betreffend der Öffnungszeiten informiert, keine Wartezeit und ein netter Mitarbeiter. Super gelaufen, Danke

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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