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Zulassungsstelle in Neustadt a.d.Aisch (Landratsamt Neustadt a.d.Aisch)

Adresse:

Konrad-Adenauer Str. 1
91413 Neustadt a.d.Aisch

Kontakt:

Fax:
09161-92-90330
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo: 08:00 - 12:00 / 14:00 - 16:00
Di: 08:00 - 12:00 / 14:00 - 16:00
Mi: 08:00 - 12:00
Do: 08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:30
Fr: 08:00 - 12:00

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren.

Rezensionen:

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Rainer Bullshit
Ich finde es eine Unverschämtheit das freitags hier ab gefühlt 10 Uhr nicht mehr gearbeitet wird. Jeder Arbeitnehmer bekommt die Krise wenn er freitags oder überhaupt ein Auto zulassen möchte und unsere tollen Behörden geschlossen sind! Top - nicht !
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Т Че
Wir waren positiv beeindruckt. Hier arbeiten die Menschen wirklich und erledigen ihre Arbeit sehr gut. Solche Fachleute sollten geschätzt werden.
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Höflich sein Hilft
Die Damen und Herren machen einen tollen Job. Nett, freundlich und absolut professionell. Vielen Dank. Würde 10 Sterne geben. Gestern führerschein per Post bekommen. Alles super..
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Benjamin Riechel
Super nettes Personal. Mit Termin-Reservierung gleich dran gekommen, alles wunderbar. Ein Vorbild was "Amtsstuben" betrifft!
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Andrea
Ich hatte ein telefonisches Gespräch mit der Führerscheinstelle. In meinem ganzen Leben hatte ich noch keine so freundliche Mitarbeiterin am Telefon wie dort! Anliegen wurde prompt erledigt.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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