Zulassungsstelle in Bad Windsheim (Landratsamt Neustadt a.d.Aisch)

Adresse:

Konrad-Adenauer-Str. 1
91438 Bad Windsheim

Kontakt:

Tel.:
Fax:
09841-79389

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Stephan Ingrisch
Unfassbare Erfahrungen mit der Zulassungsstelle Vorweg möchte ich betonen, dass ich als Halter eines amerikanischen Fahrzeugs inzwischen den Eindruck gewonnen habe, dass die Vergabe bestimmter Kennzeichengrößen nicht immer nachvollziehbar und einheitlich gehandhabt wird. Bei US-Fahrzeugen sind die baulichen Gegebenheiten häufig anders als bei europäischen Modellen. Viele Stoßstangen verfügen lediglich über eine Aussparung für kleinere Kennzeichenformate. Ein Umbau auf deutsche Standardmaße ist technisch nicht immer sinnvoll und kann teilweise erhebliche Kosten verursachen. Je nach Fahrzeug können solche Anpassungen schnell mehrere hundert bis weit über tausend Euro kosten. Kommen wir zu meinem konkreten Fall: Für meinen Ford Mustang wurde die Zuteilung eines kleineren Kennzeichens abgelehnt. Als Begründung wurde mir mitgeteilt, dass entsprechende Kennzeichenformate für Pkw praktisch nicht verfügbar seien beziehungsweise nicht ausgegeben würden. Diese Aussage hat mich überrascht, da ich zahlreiche Fahrzeuge dokumentiert habe, die mit genau diesen kleineren Kennzeichen unterwegs sind. Allein in meiner Sammlung befinden sich mehrere hundert Fotos entsprechender Fahrzeuge. Das beigefügte Bild eines Chevrolet wurde beispielsweise erst vor wenigen Tagen aufgenommen. Zusätzlich habe ich mich bei der Polizei informiert und mein Fahrzeug begutachten lassen. Dort wurde nachvollzogen, dass das zugeteilte Standardkennzeichen nicht optimal in die vorgesehene Aussparung der Stoßstange passt. Neben den optischen Nachteilen stellt sich aus meiner Sicht auch die Frage, ob ein überstehendes Kennzeichen im Einzelfall sicherheitsrelevante Aspekte haben könnte. Besonders schwer nachvollziehbar ist für mich, dass man auf den Straßen in Mittel- und Unterfranken regelmäßig Fahrzeuge – darunter auch zahlreiche deutsche Fabrikate – mit kleineren Kennzeichenformaten sieht. Daher stellt sich für mich die Frage, nach welchen Kriterien die Vergabe tatsächlich erfolgt und warum vergleichbare Fälle offenbar unterschiedlich behandelt werden. Ich wünsche mir eine transparente, nachvollziehbare und vor allem einheitliche Anwendung der Vorschriften. Bürger sollten darauf vertrauen können, dass gleiche Sachverhalte auch gleich behandelt werden. Da ich weiterhin Zweifel an der Entscheidung habe, werde ich die Angelegenheit rechtlich prüfen lassen. Es geht mir dabei nicht um eine Sonderbehandlung, sondern um eine faire und nachvollziehbare Anwendung der geltenden Regelungen.
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Markus Muscat
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Mambo
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Sonja Spohner
Ich war in der Zulassungsstelle. Perfekter Service, sehr nettes und hilfsbereites Personal.
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Tikos Iosifidis
sehr schnell und freundlich

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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