Zulassungsstelle in Parsberg (Landratsamt Neumarkt i.d. Opf. )

Adresse:

Alte-Seer-Str. 2
92331 Parsberg

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Robert Fielitz
Extrem freundlich und kompetent. Ich hatte eigentlich um 10 Uhr einen Termin und war um 09:30 Uhr dort und um 09:45 Uhr schon wieder raus. Kam extra aus NM da die Termine dort alle vergeben waren. Hat alles super und sehr schnell geklappt. Vielen herzlichen Dank an die beiden Damen.
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N. Schneider
Ich kann die schlechten Bewertungen nicht nachvollziehen. Mir wurde sowohl telefonisch als auch vor Ort sehr freundlich und schnell geholfen, als ich meine alten Nummernschilder mitnehmen wollte.
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Zsuzsanna Juhász
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ET_BS ET_BS
Ich kann die negativen Bewertungen nicht nachvollziehen. Bei mir hat alles geklappt. Kurze Wartezeit (mit Termin), schnelle Bearbeitung und unfreundlich war niemand. Amt halt 😉
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Cobra
Ich hatte einen Termin. Ich kam in des Wartezimmer und dachte mir schon das es nicht pünktlich wird. In der Zeit wo ich wartete war mir dann klar warum. Die 2 Mitarbeiter hinter der Glasscheibe haben es vorgezogen private Gespräche zu führen und ihre Zeit mit langsames arbeiten zu vertrödeln. Ich hoffe die Überstunden werden nicht bezahlt. Dazu kommt auch noch das ( offensichtlich gute Bekannte) kommen, ohne Termin, direkt zum Schalter gehen und dort sensible Infos bekommen. Z.b. hat er ein Kennzeichen genannt ohne sich auszuweisen und ihm wurden Daten dazu gegeben. Des weiteren werden alle mit Namen aufgerufen !! Am Schalter steht man dann mit Schulterkontakt neben einer fremden Person die noch etwas dort zu erledigen hat. ( Dokumente ausfüllen oder Plakette abkratzen) Ich finde es eine Frechheit wie dort mit meinen persönlichen Daten umgegangen wird. Von DATENSCHUTZ haben die nichts gehört. Bitte ändert das !

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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