Zulassungsstelle in Neumarkt i.d.Opf. (Landratsamt Neumarkt i.d.Opf.)

Adresse:

Nürnberger Str. 1
92318 Neumarkt i.d.Opf.

Kontakt:

Fax:
09181-470-345

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sebastian Weißmüller
Vorher einen Online Termin gebucht und wurde Pünktlich aufgerufen. Es wurde alles schnell erledigt und nach wenigen Minuten war schon alles erledigt. Sehr freundliches Team.
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Mohammad Fajra
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AlPha
Ich war heute ohne Termin und ohne Wartenummer kurz in der Zulassung, um abzuklären, ob meine Papiere für die Zulassung 2 Tage später denn alle vorhanden seien (EG Fahrzeug) . Eine Dame am Schalter hat mich kurzerhand einfach eingeschoben und gefragt, ob wir die Zulassung nicht gleich erledigen sollen. Das war sehr erfreulich, da ich mit meiner kleinen Tochter und Kinderwagen eher spontan in der Zulassungsstelle war. Schnelle Verarbeitung und sehr flexibel. Gutes Gefühl endlich die Zulassung für mein neues Auto bekommen zu haben. Freue mich, Frau Ascher somit ein positives Feedback geben zu können!
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Carsten Kämpfe
Vielen lieben Dank für die schnelle und fachlich korrekte Bearbeitung meiner Zulassung.
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Yazz Mean
Zulassungsstelle, wie man sie sich wünscht – effizient, freundlich, bestens organisiert. Mit Termin rein, 25 Minuten später wieder raus. In Köln würde man dafür vermutlich einen halben Tag einplanen - und selbst darauf warten wir aktuell 2-3 Wochen. Frau Asch war super nett, kompetent und einfach auf Zack. Vielen Dank und viele Grüße aus Köln!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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