Zulassungsstelle in Neuburg a.d.Donau (Landratsamt Neuburg- Schrobenhausen)

Adresse:

Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau

Kontakt:

Tel.:
Fax:
08431-57-205

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Erwin Bordon
Wenn es eine Meisterschaft im Erfinden unnötiger Probleme gäbe, würde diese Zulassungsstelle ohne Zweifel Gold holen. Wer auf Drama, Diskussionen und Behörden Entertainment der Extraklasse steht, ist hier goldrichtig. Seit Jahren dasselbe Spiel: Sobald jemand ein kurzes Kennzeichen möchte, wird hier eine Wissenschaft draus gemacht. Da kommen Aussagen wie „Die Polizei hält Sie dann bestimmt öfter an!“ Ja klar, weil 2 cm weniger Blech die Staatsmacht natürlich in Alarmbereitschaft versetzen. Aber der absolute Knaller kam bei meinem letzten Besuch: Ich wollte mein Kennzeichen übernehmen, das ich monatelang völlig problemlos gefahren bin. Keine Polizei, keine Behörde, niemand hatte jemals auch nur gehustet. Doch in Neuburg? „NEIN! Geht nicht! Abstand nicht in der Norm!“ Und dann vor die Wahl gestellt worden: Entweder wieder nach Hause fahren, oder neue Schilder kaufen! Also durfte ich 49 € für neue Kennzeichen latzen, die sage und schreibe 20 mm länger sind. Zwanzig Millimeter! Offenbar eine sicherheitsrelevante Größe, die das Schicksal der gesamten Verkehrswelt entscheidet. Das Beste: Die Schilder waren vorher in SOB völlig normal zugelassen, in Neuburg hingegen offenbar ein Verbrechen gegen die Kennzeichenordnung.“ Anders kann man es nicht erklären. Fazit: Wenn Sie dachten, Sie hätten schon alles gesehen, diese Zulassungsstelle belehrt Sie eines Besseren. Humor hilft, sonst weint man.
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Fabian E.
Online Termin (2 Tage Vorlaufzeit) vereinbart, pünktlich drangekommen und super freundliche, zügige Abwicklung.
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Christoph W.
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Anna Haberl
Zulassungsstelle Schrobenhausen. Super freundliche, kompetente und hilfsbereite Mitarbeiter. Alles bestens!
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Sebastian Frei
In der Zulassungsstelle Aichach, sowie Augsburg kann man ein Fahrzeug ohne Termin anmelden, in Neuburg und in Schrobenhausen soll ich jetzt in 10 Tagen den nächsten freien Termin bekommen!!! Das ist nicht Ihr Ernst....

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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