Zulassungsstelle in Neu-Ulm (Landratsamt Neu-Ulm)

Adresse:

Kantstr. 8
89231 Neu-Ulm

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0731-7040-43999

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Bruno Kenzel
Bin sehr enttäuscht, sehr lange wartezeiten habe länger als 2 Stunden gewartet sehr unfreundliches Personal Besonders die Dame am Schalter 11 hat mir gar nicht zugehört und gar nicht geholfen , finde es sehr unverschämt, danke für nichts
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Werner Zoller
Nachtrag 10/24: Wieder mal mit Terminierung alles wunderbar gepasst. Lediglich eines ist verbesserungswürdig: Die Parksituation. Würde der Parkplatz des Landratsamtes auch mit einer Parkzeit (Parkuhr) bewirtschaftet, wären ws auch mal P für die Kunden/Bürger frei. So ist hier immer Dauerbelegt. Alst: Meine subjektiven Erfahrungen mit dieser Zulassungsstelle sind für eine Behörde/Amt: Sehr Gut. Ich habe mehrere Fahrzeuge. Ich melde quasi auf nicht gewerblicher Ebene immer wieder mal an und auch ab. Die Organisation finde ich gut gelöst. Selbst in der Corona-Zeit ist es für den Kunden gut gelöst. Klar, es ist eine Behörde und da wird halt eher die Liste langsam abgearbeitet, als individuell was zusammengeschustert -- was dann nicht passen könnte. Es gibt Gesetze und Vorgaben und die müssen erstmal erfüllt werden. Aber auch bei den Kleinigkeiten, die hier etwas noch selber entschieden werden können, habe ich positives erfahren. Danke. Also, "man" muss halt selber auch die richtigen und vollständigen Papiere dabeihaben und etwas Zeit mitbringen, dann klappt da alles. Persönlich habe ich es sogar als mega toll gefunden, als ich ein passendes Wunschkennzeichen erhalten habe, da haben sich sogar die Mitarbeiterinnen darüber gefreut. Weiter so......
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Olaf Wagner
Sehr nett und freundlich
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Hildegard Walter
Sehr freundliche und schneller Service
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Markus Tortellini

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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