Zulassungsstelle in Neu-Ulm (Landratsamt Neu-Ulm)

Adresse:

Kantstr. 8
89231 Neu-Ulm

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0731-7040-43999

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Anton Bart
Freche und unnötige Bemerkungen heute von der Lady am Schalter dessen Nummer ich jetzt bewusst weglasse… eine absolute Respektlosigkeit, einem Kunden gegenüber zu erhoffen er hätte eine Strafe gezahlt. Ich zitiere: „Ich hoff des hat koschded“ …Klasse! Genau was man hören will wenn man schon mit einer leichten Gesetzwidrigkeit konfrontiert ist und es eh schon unangenehm ist weil man es aus Unwissenheit getan hat und nicht aus böser Absicht….Unabhängig von der Story, so etwas sagt/tut man nicht verehrtes Fräulein, seien Sie bitte achtsamer mit Ihren Aussagen gegenüber Ihrer Kundschaft. Ich wollte nichts wie schnell raus aus dieser unangenehmen Situation die Sie durch Ihre Belehrungen kreiert haben…und vermutlich hätte ich es Ihnen persönlich gesagt hätt ich mehr Zeit und weniger Druck gehabt. Kein schöner Besuch. Ich hoffe Ihre Vorgesetzten lesen sich das durch und erklären Ihnen wie man mit Kunden spricht… ohne negative Kommentare zum Beispiel und ohne Belehrungen, sie sprechen immerhin mit Erwachsenen Leuten und jeder macht mal Fehler ;) Mit freundlichen Grüßen
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Bodo Müller
Telefonisch einfach nicht zu erreichen. Schade persönlich war das Personal eigentlich nett.
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sanane sanane
Alles gut
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jan Schweitzer
Wenn ich könnte würde ich keinen Stern verteilen, versuche seit 3 Tagen bei der Stelle telefonisch durchzukommen. Stellenweise über 1h in der Warteschleife! Aktuell das vierte mal seit 28min in der Leitung, mal schauen ob bis 12:00 Uhr sich jemand erbarmt ans Telefon zu gehen. Ich benötige lediglich einen Antragsübertrag an eine andere Behörde. (zwecks Lebensmittelpunkt) Wofür werden diese Beamten (von uns) bezahlt, eine absolute Frechheit.
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T
Bisher mehrere Fahrzeuge zugelassen. Online Termine wurden immer pünktlich durchgeführt, keine Schwierigkeiten mit Mitarbeitern der Zulassungsstelle oder eine unfreundliche Behandlung erfahren - ganz im Gegenteil. Viele Autoren negativer Rezensionen hier sollten sich vmtl. eher einmal an der (leider nicht mehr allgemein gängigen) Nettikette orientieren: "wie man in den Wald hineinruft..." -> erspart beiden Seiten eine Menge Frust.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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