Zulassungsstelle in Mühldorf a.Inn (Landratsamt Mühldorf a.Inn)

Adresse:

Nordtangente 10b
84453 Mühldorf a.Inn

Kontakt:

Fax:
08631-699-746

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Markus Klingbeil
Sehr nette Mitarbeiterin, und wir waren in 10 Minuten fertig.
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Wolfgang B.
Die Öffnungszeiten werden nicht richtig gehalten. Obwohl offiziell Donnerstags bis 17h geöffnet sein sollte wird man bereits ab 16:30 abgewiesen. Mann müsse bis 17h ja noch die offenen Vorgänge des Tages abarbeiten. Führerscheine werden nicht zugesendet, wenn man extra früher aus der Arbeit weggeht um den Schein dann abzuholen wird man abgewiesen abgewiesen.
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Marco Henke
Top alles super
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MichaelF
Etwas zeit mitbringen da mit wartezeit zu rechnen ist . Führescheinstelle Mitarbeiterin Freundlich und hilfsbereit. Antrag für den Führerscheintausch hatte ich schon vorausgefüllt inkl. Foto dabei ,Gebühr mit Karte Bezahlt.Nach ca. einer Woche erhielt ich den Neuen Führerschein per Post per Einschreibeneinwurf.
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Lis K.
08.12.25 Die Mitarbeiterin in MÜHLDORF hat mich total falsch beraten (hätte mich viel Zeit und Geld gekostet, wäre ich ihren Anweisungen gefolgt!), war genervt von meiner Nachfrage, hatte weder Lust auf Erklärungen noch hat sie lauter gesprochen, obwohl ich sie nicht verstand. Am Ende legte sie sehr schnell auf. Ein freundlicher Mitarbeiter in WALDKRAIBURG gab mir innerhalb von 2 Minuten die richtigen Infos an die Hand und heute am 09.12. ist alles erledigt! Danke dafür!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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