Zulassungsstelle in Marktheidenfeld (Landratsamt Main-Spessart)

Adresse:

Petzoltstr. 21
97828 Marktheidenfeld

Kontakt:

Fax:
09353-793-7941
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 07:30 – 10:30 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag:  13:00 – 16:00 Uhr

Rezensionen:

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Kommentator
Komme im Jahr zwei bis dreimal in die Zulassungsbehörde vorbei mit Termin alles lief zügig keine große Wartezeit das Personal war freundlich und hilfsbereit.
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ROTER- OKTOBER600
Absoluter scheiß Laden, sehr unfreundliches Personal, noch dazu kommt das die einfach mal so unter der Woche wegen einem Betriebsausflug schließen
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Andrey
So etwas habe ich selten erlebt. Ich habe unzählige Male versucht, die Zulassungsstelle telefonisch zu erreichen – ohne Erfolg. Es geht einfach niemand ans Telefon. Also bin ich extra hingefahren und durfte dann vor verschlossener Tür erfahren, dass wegen Umbauarbeiten für mehrere Tage geschlossen ist. Die Krönung war die Aussage eines älteren Mitarbeiters: „Ja, das stand in der Zeitung.“ Das ist an Arroganz kaum zu überbieten. Nicht jeder Mensch liest Zeitung, und es kann doch nicht zu viel verlangt sein, so eine wichtige Information auf die eigene Website zu stellen oder zumindest auf den Anrufbeantworter zu sprechen. Stattdessen werden Bürger völlig unnötig losgeschickt, verschwenden Zeit, Geld und Sprit und dürfen sich dann noch so einen Kommentar anhören. So ein Umgang mit den eigenen Bürgern ist einfach respektlos und unprofessionell. Besonders schade ist das, weil ich bisher eigentlich immer zufrieden war. Nach diesem Erlebnis hat sich mein Eindruck jedoch komplett geändert.
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Marco Strnad
„Sehr freundlicher und kompetenter Service. Die Mitarbeiter waren hilfsbereit, höflich und haben sich Zeit genommen, Fragen verständlich zu beantworten. Die Abwicklung verlief zügig und organisiert, wodurch der Termin angenehm und unkompliziert war. Vielen Dank für die gute Betreuung – so wünscht man sich einen Behördengang.“
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Λ Σ Ι ΙII

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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