Zulassungsstelle in Marktheidenfeld (Landratsamt Main-Spessart)

Adresse:

Petzoltstr. 21
97828 Marktheidenfeld

Kontakt:

Fax:
09353-793-7941
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 07:30 – 10:30 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag:  13:00 – 16:00 Uhr

Rezensionen:

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Walter Schwab
Habe immer wieder mal mit der Zulassungsbehörde in MAR zu tun. Das Personal war immer freundlich und hilfsbereit, auch wenn es mal komplizierter wurde. Habe es an anderer Stelle in BW schon ganz anders erlebt. So wünscht man sich den Behördengang.
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Gerhard Rüppel
Sehr schlechte Organisation und lange Wartezeit 50 Minuten Wartezeit, obwohl am Schalter zunächst kein Kunde bedient wurde. Es entsteht der Eindruck, dass gewartet wird, bis die Person, die gerade an der Reihe war, mit den Schildern von extern zurückkommt. Wenn man dann denkt, endlich an der Reihe zu sein, kommt plötzlich jemand mit einem vereinbarten Termin und wird vorgezogen. Man selbst wird dadurch wieder nach hinten verwiesen. Auf Nachfrage bekommt man lediglich die Antwort: „Man macht nur seine Arbeit.“ Insgesamt wirkt der Ablauf sehr undurchsichtig und schlecht organisiert. Eine klare und nachvollziehbare Reihenfolge wäre hier dringend wünschenswert. 50 Minuten Wartezeit, obwohl kein Kunde am Schalter bedient wurde, sind aus meiner Sicht nicht akzeptabel.
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Kommentator
Komme im Jahr zwei bis dreimal in die Zulassungsbehörde vorbei mit Termin alles lief zügig keine große Wartezeit das Personal war freundlich und hilfsbereit.
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ROTER- OKTOBER600
Absoluter scheiß Laden, sehr unfreundliches Personal, noch dazu kommt das die einfach mal so unter der Woche wegen einem Betriebsausflug schließen
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Marco Strnad
„Sehr freundlicher und kompetenter Service. Die Mitarbeiter waren hilfsbereit, höflich und haben sich Zeit genommen, Fragen verständlich zu beantworten. Die Abwicklung verlief zügig und organisiert, wodurch der Termin angenehm und unkompliziert war. Vielen Dank für die gute Betreuung – so wünscht man sich einen Behördengang.“

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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