Zulassungsstelle in Karlstadt (Landratsamt Main-Spessart)

Adresse:

Marktplatz 8
97753 Karlstadt

Kontakt:

Fax:
09353-793-7433
E-Mail:
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 07:30 – 10:30 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag:  13:00 – 16:00 Uhr

Rezensionen:

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Klara Engelhard
FRAU ERFURT Ich bin mit der Beratung durch Frau Erfurt aus der BAföG-Abteilung sehr unzufrieden. Trotz mehrfach geklärter Sachverhalte stellt sie immer wieder dieselben Fragen, bearbeitet Anliegen extrem langsam und verzögert damit die notwendigen Entscheidungen erheblich. Teilweise entsteht der Eindruck, als würde sie die Bearbeitung absichtlich hinauszögern, obwohl es sich um gesetzliche Leistungen handelt, die den Antragstellenden zustehen. Auch der Umgangston am Telefon war mehrfach unangemessen und respektlos. Insgesamt fühle ich mich mit meinen Anliegen nicht ernst genommen. Ich bitte daher dringend darum, mir künftig eine andere Ansprechperson zuzuweisen, damit meine BAföG-Angelegenheiten zuverlässig und zügig bearbeitet werden können. Lieber Frau Erfurt, Sie zahlen das BAföG nicht aus Ihrer eigenen Tasche – es ist Ihre Aufgabe, die Anliegen zügig und korrekt zu bearbeiten. Es wäre hilfreich, wenn mehr gearbeitet und weniger lange Pausen gemacht werden. Solche Arbeitsweisen tragen leider dazu bei, dass Fachkräfte oder Meister, zum Beispiel im Handwerk wie Bäcker Meister etc , sich nicht für Deutschland entscheiden. Dank solchen Vorgehensweisen entsteht Frust bei den Antragstellenden.
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Julia Fleckenstein
Für den Pflegestützpunkt in Gemünden: Sehr kompetente Beratung und auch einfühlsam. Es wird sich Zeit genommen und Probleme werden nicht kleingeredet, sondern es wird geschaut, wie man das Beste aus der Sache macht. Wer Pflegestufe/Pflegegrad beantragen möchte oder nachträglich Einspruch einlegen möchte, wird dort gut beraten.
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Evelin Ring
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Püppi
Die Bewertung richtet sich an den Pflegestützpunkt im Landkreis. Ich hatte ein tolles Telefonat mit Frau Ullrich. Sie hat sich mega viel Zeit für mich genommen und geduldig alle Fragen beantwortet sowie wertvolle Tipps und weitere Ansprechpartner gleich mit Kontaktdaten parat. Aufgrund des Gesprächs mit ihr, fiel es mir leicht, weitere Schritte in die richtige Richtung zu tun. Danke
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Niklas Rander
Unfreundlichkeit und unprofessionalität wird hier Groß geschrieben. Noch nie wurde ich an Telefon so respektlos angesprochen und es wurden bereits getätigt Zahlungen durch wohl unzureichende Buchhaltung nicht verbucht und ich solle doch doppelt zahlen. Eine Frechheit die den Niedergang dieses Landes in höchster Form widerspiegelt.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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