Zulassungsstelle in Landshut (Landratsamt Landshut)

Adresse:

Veldener Straße 15
84030 Landshut

Kontakt:

Fax:
0871-408-5890

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Ralf Becker
Eigentlich 0 Punkte, aber Google möchte ja dass man mindestens einen Stern vergibt… Der Eindruck beginnt mit der millionenschweren Fehlkonstruktion: es gibt einen Parkplatz, der weitab vom Eingang liegt. Freundlicherweise gibt es für Bedienstete einen Gebäudezugang von dort. Der Besucher geht aber erstmal um den Bau herum und landet dann vor einem Wachmann, der gerne mal einnickt und seine Umwelt so nur phasenweise wahrnehmen kann. Ein Bild für einen Monthy Python Film, leider aber erlebte Realität. Dann die Herrentoiletten – danke dass es diese trotz Genderwahn und Wokeness noch geben darf, aber leider nur eingeschränkt: es gibt nur noch Toiletten mit Sitz. Genauso sieht dann so eine Toilette aus: geschätzt 80% nutzen sie so wie früher die ach so praktischen Pissoirs: im Stehen. Das sieht man (!) und es ist im Ergebnis total unhygienisch, um nicht zu sagen ekelhaft. Viel Spaß beim Reinigen, da kann man ein bisserl länger schrubben, oder? Das kann doch wohl nicht Euer Ernst sein, liebe Architekten/Innen und Diverse andere Verantwortliche. Aber jetzt zu den Eindrücken, die ich von der gelebten Bürokratie unserer Amtsdiener gewonnen habe. Wir haben vor gut 14 Monaten einen vollständigen Satz Unterlagen für die Einbürgerung meiner Frau digital über BayernID eingereicht und die Gebühren dafür mit Antragsstellung online beglichen. Nachdem ein Jahr absolute Stille herrschte, kam die Einladung, alle Dokumente nochmal im Original zu einem Termin zum Kopieren mitzubringen. Hä? Digitalisierung? Schon mal was von gehört? Ich musste also alle digital eingereichten Dokumente ausdrucken und in Papierform vor den kritischen Amtsdiener legen. Das Beste war aber die Aufforderung, gefälligst die Gebühr am Tag des Erscheinens an der Kasse zu begleichen! Na, wenn man da nicht mehr wüsste, dass so ein Amt nichts macht, bevor man bezahlt hat, könnte man glatt doppelt zahlen. Unfassbar unprofessionell! Ein absolutes Highlight war dann noch der Termin der Einbürgerungsfeier, der 6 Wochen nach der Unterlagensichtung stattfand. Ich durfte von meinem Arbeitgeber nochmal einen Beschäftigungsnachweis beibringen mit der Begründung, dass ja schon wieder krass viel Zeit vergangen sei und seitdem alles komplett anders sein könnte. Paranoia? Sonst alles gut? Und wenn ich nun einen Tag danach kündige und mein Geld bis Armageddon vom Amt bekomme? Dann passt es wohl. Ich hoffe, dass derartig bürokratische Orgien irgendwann durch pragmatische Vorgaben eingefangen werden. Aktuell sieht es hier leider sehr düster aus. Ich wünsche Friedrich Merz viel Glück und Erfolg beim Bürokratieabbau! Gleichzeitig frage mich, ob ein fähiger Landrat da nicht auch was verbessern könnte, wenn er denn wollte…
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أحمد العنتر_Ahmad antar
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Mario Müller
Leider läuft es in diesem Land immer schlechter. Hier arbeiten Leute, die die Rechtsvorschriften nicht kennen und einen einfach nach Hause schicken, nur weil sie ihre Aufgaben nicht kennen. Schade … wahrscheinlich wäre eine Neubewertung einiger Mitarbeiter hilfreich … Melde mich mit neue Infos - erstmal muss ich alles mit nem Anwalt klären.
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Karl-Heinz Schubert
In Zeiten, wo eine Entlastung sowohl des Personals, als auch der Umwelt (Fahrten nach Landshut) eine immer größere Rolle spielen, sollten behördliche Anträge online möglich sein. Nicht so beim Landratsamt Landshut - Landkreis Führerscheinstelle . Was nutzt ein Onlineportal zum Zwangsumtausch des vorgeschriebenen "Neuen Führerscheines", wenn es über dieses Portal nicht möglich ist. Sowohl das Passbild (Cewe - online - 4,95 €) wie auch das Passbild eines Fotostudios (18 €) werden beim Landratsamt Landshut - Landkreis online als nicht biometrisch abgelehnt??? Das Portal dieses Amtes ist überflüssig und kann abgeschafft werden, weil man doch wieder persönlich in Landshut zu erscheinen hat !!!
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Holger Thiele
Öffnungszeiten sind nicht sehr arbeitnehmer freundlich

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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