Zulassungsstelle in Landshut (Landratsamt Landshut)

Adresse:

Veldener Straße 15
84030 Landshut

Kontakt:

Fax:
0871-408-5890

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Tihana
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Kovacs Andrea Kisne
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Olga van Heumen
Das Gebäude war groß, innen geräumig, zahlreich und hatte viele Fenster, von denen jedoch nicht alle funktionierten. Die Schlange bewegte sich zügig voran, man benutzte dafür Fahrkarten.
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Kathi Geb
Entgegen aller schlechten Bewertungen hier muss ich mal ein großes Lob aussprechen. Ich brauchte dringend einen neuen Führerschein (Austausch von Papier auf Karte) wegen Antrag auf Internationalen Führerschein. Termin gab es sofort, Freitag online für Montag darauf bekommen. Antrag gestellt und per Express beantragt. Leider 4 Wochen später noch immer kein Lebenszeichen und der Urlaub rückte immer näher. Ich rief dort in der Führerscheinstelle mal an um mich zu erkundigen. Ich kam sofort durch, keine Warteschleife. Dort die Mitarbeiterin erinnerte sich sogar noch an mich und meinte, leider hat sich das Karteiamt mit der Ausstellungsbehörde Bernau noch nicht gemeldet, sie hätte es sogar gestern nochmal beantragt, da sie sich erinnern konnte das es eilig war. Sicherheitshalber rief ich in der Führerscheinstelle in Bernau an und fand dort den Fehler. Statt nach Essenbach haben sie alles nach Stadt Landshut geschickt und somit konnte es natürlich nicht funktionieren. Die netten Mitarbeiter in Essenbach gaben mir ihre Faxnummer und so konnte Bernau noch meine Daten nach Essenbach faxen. Essenbach kümmerte sich umgehend darum dieses zur Bundesdruckerei zu senden und nach 3 Tagen war schon der neue Führerschein da. Essenbach rief mich sofort morgens an und so war ich schon 1 Stunde später dort und konnte alles abholen. Alle Mitarbeiterinnen waren wirklich sehr sehr freundlich und bemüht mir zu helfen und somit meinen Urlaub zu retten!!! Herzlichen Dank mal dafür!!! Ein dickes Lob und es geht auch anders!!!
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André Lüdtke

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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