Zulassungsstelle in Landshut (Landratsamt Landshut)

Adresse:

Veldener Straße 15
84030 Landshut

Kontakt:

Fax:
0871-408-5890

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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T. K.
Seit 2 Tagen funktioniert die Webseite des LA nicht. Wenn man schon alles digitalisieren möchte und die Menschen dazu nötigt, alles online zu erledigen, dann sollte auch alles funktionieren. Nicht das erste Mal, dass die Seite nicht funktioniert. In jeder Firma, wäre so ein Service der Ruin. Nur gut, dass hier alles von Steuergeldern finanziert wird.
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Dark Cosmin
Ich sage, dass wir mehr Leute zusammenbringen und diese Institution wegen Amtsmissbrauchs verklagen sollten, sie sind sehr inkompetent, unfreundlich und sogar rassistisch, so etwas habe ich in keinem anderen Land erlebt oder gehört. Sie werden von unserem Geld bezahlt und wir müssen Stunden und Tage damit verschwenden, anzurufen und auf den Beinen zu stehen, um eine Urkunde zu bekommen. Ehrlich gesagt löse ich etwas schneller über die Botschaft als hier. :(
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Alina S.
Mein Mann musste sein Führerschein und die Modulen verlängern lassen. Von der Beantragung bis zum Abholung ging alles wunderbar! Wir waren sehr zufrieden. Bei der Abholung die Damen waren sehr nett und freundlich. Vielen Dank.
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Michael Hacker
Was ein bequemer Verein. Wird Zeit, dass man mal paar Leute wieder aus dem Beamtenstatus nimmt und in die freie Wirtschaft entlässt. Die würden sich angucken
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Sebastian B
Die haben ein Arbeitstempo einmalig. Stress gibt's nicht nur gemütlich Bürokratie 😜

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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