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Zulassungsstelle in Landshut (Landratsamt Landshut)

Adresse:

Veldener Straße 15
84030 Landshut

Kontakt:

Fax:
0871-408-5890

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Reinhold Schubert
Diese Abteilung ist gut besetzt mit sehr schlechtem Personal. Fünf Monate Wartezeit um den Stufenführerschein A2 zu machen. Nach der Fahrprüfung weitere 4 Wochen bis ich endlich den Schein bekam. In der freien Wirtschaft würde solches Personal wohl nirgendwo die Probezeit überstehen. Sollte für solche Wartezeiten das Personal verantwortlich sein, sollte dieses oder deren Vorgesetzter dringendst ausgewechselt werden. Eigentlich ist auch noch 1 Stern zu viel für solche Versager.
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martin schmidt
Wie bei fast allen hier: Es geht um die Führerscheinstelle – ein Ort, an dem Bürokratie zum Abenteuer wird. Mein Führerscheinantrag wurde abgelehnt, weil mein Passfoto „zu alt“ war. Laut streng geheimer Vorschrift darf es maximal 3 Monate alt sein. Woher sollte man das wissen? Natürlich kein Hinweis vorher – weder online noch bei der Terminvergabe. Aber klar, man nimmt sich ja gern Urlaub und genießt das Parkplatzchaos, nur um dann mit einem Lächeln weggeschickt zu werden. Servicewüste Deutschland? Hier ist die Oase. Nur leider ohne Wasser.
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Michael Ruhl Schranner
Führerschein abholen nur mit Termin. Bestanden und nächster Termin in 3 Wochen. Frechheit. Dann muss mehr Personal her. Früher hat man diesen bei bestandener Prüfung erhalten. Dann 5 Minuten vor Öffnung da gewesen und nicht mal da die Chance in zu bekommen Ohne Termin kein Zutritt. Diese Bürokratie und digitalisierung zum gaaanz schlecht. Sollte die Herrn Politiker mal nachdenken ob sowas zielführend ist. Aber interessiert ja eh keinen..
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Pan Rules
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T. K.
Seit 2 Tagen funktioniert die Webseite des LA nicht. Wenn man schon alles digitalisieren möchte und die Menschen dazu nötigt, alles online zu erledigen, dann sollte auch alles funktionieren. Nicht das erste Mal, dass die Seite nicht funktioniert. In jeder Firma, wäre so ein Service der Ruin. Nur gut, dass hier alles von Steuergeldern finanziert wird.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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