Zulassungsstelle in Mainburg (Landratsamt Kelheim)

Adresse:

Regensburger Str. 1
84048 Mainburg

Kontakt:

Fax:
08751-844-997

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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blitz maerker
Autozulassung auf entspannt. Online Termin gebucht, auf die Minute drangekommen, die Unterlagen abgegeben, zur Kasse, Schilder machen, Papiere fertig. Kurz, freundlich, ohne Warterei. Nach 20min alles erledigt. So mag ich das!
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Dawid Rubak
Die Bedienung am Schalter war katastrophal. Als ich mein Auto anmelden wollte, sagte die Dame am Schalter sofort, dass sie mich nicht bedienen würde. Sie war sehr unfreundlich und wollte nicht einmal meine Unterlagen zur Anmeldung ansehen. Zum Glück hat mich der Herr am Nachbarschalter freundlich und problemlos bedient. Wenn jemand Schwierigkeiten im Umgang mit Menschen hat, sollte er lieber Rasen mähen, anstatt im Kundenservice zu arbeiten.
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Sude Yesil
so langsam. Der Mann am Schalter hat 12 Min gebraucht um eine Rechnung für 40€ einzugeben. Musste 5 mal hin und hergehen. Nur für eine Zulassung. Ingesamt hat’s 2h gedauert.
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Clash of Vsl
Die Mädchen sind sehr nett. Alle Empfehlungen
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Geschichtenhasserin 1.0
Leider kann ich nichts Gutes über diese Zulassungsstelle/Führerscheinstelle sagen. Die Dame ist unfreundlich und schnauzt einen regelrecht an. Bekommt alles irgendwie hingeschmissen und muss sich seine Informationen selbst erlesen. Bei Fragen wird pampig zurück geantwortet. Man bestellt seinen Führerschein, ohne zu Fragen wird eine Sondergebühr drauf gebucht damit der Führerschein per Post geschickt wird und man wird nicht mal gefragt ob man ihn selbst holen will. Man merkt wie sie keinen Kontakt zu den Leuten haben wollen. Und das allerbeste der Führerschein wird dann eh erst nach 20 TAGEN in Kelheim richtig beantragt und bestellt.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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