Zulassungsstelle in Mainburg (Landratsamt Kelheim)

Adresse:

Regensburger Str. 1
84048 Mainburg

Kontakt:

Fax:
08751-844-997

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Geschichtenhasserin 1.0
Leider kann ich nichts Gutes über diese Zulassungsstelle/Führerscheinstelle sagen. Die Dame ist unfreundlich und schnauzt einen regelrecht an. Bekommt alles irgendwie hingeschmissen und muss sich seine Informationen selbst erlesen. Bei Fragen wird pampig zurück geantwortet. Man bestellt seinen Führerschein, ohne zu Fragen wird eine Sondergebühr drauf gebucht damit der Führerschein per Post geschickt wird und man wird nicht mal gefragt ob man ihn selbst holen will. Man merkt wie sie keinen Kontakt zu den Leuten haben wollen. Und das allerbeste der Führerschein wird dann eh erst nach 20 TAGEN in Kelheim richtig beantragt und bestellt.
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S. S.
Die ältere der beiden Damen in der Zulassungsstelle ist jedes mal sowas von unfreundlich und respektlos und da bin ich nicht der einzige dems so geht! Die hat definitiv keinen Bock auf ihren Job...
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Michael Bergeler
Ich habe inzwischen mehrere Fahrzeuge zugelassen und wurde immer schnell und freundlich bedient - herzlichen Dank.
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Michael Steger
Bei mir ging es um die Verlängerung meines Omnibus Führerscheins. Die Dame war überaus freundlich und hilfsbereit. So jemanden trifft man nicht in jeder Behörde an.
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Armin Schalk
Freundliches Personal , schnelle Abwicklung, klappt immer ohne Probleme Kaum lange Wartezeiten

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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