Zulassungsstelle in Mainburg (Landratsamt Kelheim)

Adresse:

Regensburger Str. 1
84048 Mainburg

Kontakt:

Fax:
08751-844-997

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

Avatar
Stefan Ostermeier
Unglaublich unfähiges Personal und total Unfreundlich, auch mit Termin wartezeiten bis zu 1 Stunde, arbeitsmorlal auch nicht vorhanden
Avatar
Bianca-Pia Roy
Das Verhalten der Damen in der Zulassungsstelle ist absolut nicht tragbar: Unfreundlich, unverschämt und frei von jeglichen Anstandsformen wie einem vernünftigen "Guten Morgen". Ich war zweimal dort und bin wirklich entsetzt über diese völlig unangebrachte Arroganz den Steuerzahlern gegenüber die ganz nebenbei erwähnt ja das Gehalt dieser Sachbearbeiterinnen bezahlen.
Avatar
Bernd Bayer
Wie immer alles schnell und unkompliziert abgewickelt
Avatar
Christian Wohlmuth
Ich bin heute um 09:30 an der Zulassungsstelle gewesen, um ein Auto umzumelden. Bei der Zulassung fragte ich bereits, ob ich die Zahlung an deren EC Gerät vollziehen dürfte Frau Selmeier verneinte dies, da das Gerät nur für Notfälle sei. Draußen an der Zahlstelle angelangt wartet 6 Leute vor mir. Der Kassierer war mal wieder in einem anderen Zimmer. Ich wartete 15 Minuten, in denen nichts geschah. Dann entschied ich mich zu Frau Selmeier zurück zu kehren und nochmals darum zu bitten, doch an Ihrem Gerät zahlen zu dürfen. Sie verneinte dies erneut und ging daraufhin nach draußen, um dem Kassierer, der mittlerweile wieder auf seinem Platz war anzuweisen, die Zahlungen bevorzugt vor den Führerschein Erneuerungen, die pro Person ca. 15 Minuten dauern zu bearbeiten. Um 10:20 hatte ich dann schließlich die Möglichkeit zu zahlen. Der Kassierer meinte aber, ich könne nur mit Bargeld zahlen, da das EC System nicht funktioniert und er nicht wisse, woran das liegt. Hätte ich nicht zufällig Bargeld dabei gehabt, hätte ich umsonst 45 Minuten gewartet. Ich sage nur Servicewüste Deutschland, es hat sich absolut nichts bei den Behörden geändert. Kein Wunder, dass unsere Wirtschaft bei der Bürokratie lahmt.
Avatar
W. A.
Unhöflich

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

Route berechnen

Fahrzeuge zu kaufen

Nr.: 7291_im

Renault Twingo, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Grau

Sept. 2017
Schaltgetriebe
68.755 km
Benzin
Grau
66kW (90 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1382 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 120 €

8.948,00 €

( inkl.19% MwSt.)

Nr.: 36790_il

Volkswagen up!, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Aug. 2021
Schaltgetriebe
108.820 km
Benzin
Weiß
48kW (65 PS)
C
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1330 Gesamtgewicht
  5,1 l/100km (komb.), 115 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: C
Finanzierungsangebot

ab 118 €

8.990,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 5293_li

Fiat Tipo, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Febr. 2019
Schaltgetriebe
77.000 km
Benzin
Weiß
70kW (95 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1695 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 148 €

9.970,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

123456