Zulassungsstelle in Günzburg (Landratsamt Günzburg)

Adresse:

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
08221-95-240

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Lorenz Farion
Braucht alles sehr lang. Geben ungenaue Auskünfte
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Kerim Merz
Reinste Katastrophe, online Termin gemacht , 10min vor Termin eingecheckt , und 1 Stunde gewartet! Für was macht man eigendlich einen Termin? In jeder anderen Stadt wartest du ohne Termin 10 min ! , einfach Katastrophe , die blonde Frau an der Anmeldung absolut unhöflich , wenn ihr der Job nicht gefällt soll sie eine andere Arbeit machen
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N. Farmer
Antragsteller werden schikaniert
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Roberto P.
Sehr positive Erfahrung im Landratsamt, Führerscheinstelle. Frau Wagner war äußerst hilfsbereit. Trotz Schwierigkeiten hat sie eine Lösung für mich gefunden. Engagiert, freundlich, zuverlässig. Vielen Dank – solche Mitarbeiter machen den Unterschied.
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Hüseyon Sönmez
Ich bin mit der Arbeitsweise und dem Umgang in dieser Einrichtung sehr unzufrieden. Meiner Erfahrung nach wurden wichtige Aufgaben nicht zuverlässig erledigt, und ich hatte den Eindruck, dass Abläufe unorganisiert und wenig professionell waren. Während meines Kontakts hatte ich das Gefühl, dass meine Anliegen nicht ernst genommen wurden und dass die Unterstützung, die ich erwartet habe, nicht gegeben war. Besonders enttäuschend war, dass engagierte Personen, die sich um ihre berufliche und familiäre Situation bemühen, nicht die nötige Wertschätzung und Unterstützung erhielten. Insgesamt kann ich die Einrichtung aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen leider nicht weiterempfehlen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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