Zulassungsstelle in Nördlingen (Landratsamt Donau-Ries)

Adresse:

Nürnberger Str. 17
86720 Nördlingen

Kontakt:

Fax:
09081-2944-60

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Uwe Gräf
Wer mich kennt und auch mal einen Blick in mein Profil wagt, weiß das ich ein sehr kritischer Mensch bin und das ich alles anspreche und ausspreche was mir nicht passt. Jedoch hier in der Zulassungsstelle Nördlingen, gibt es nichts was man negativ erwähnen muss. Im Gegenteil, ich bin sehr freundlichen, informativen, kompetenten und hilfsbereiten Menschen begegnet. Ich wurde von einem Herrn an Schalter 3 betreut, sehr sehr freundlich und ein sehr angenehmer Kontakt. Auch die Wartezeit, welche hier einige kritisieren, kann ich nicht zustimmen. Wer ein Anliegen auf einer Behörde hat, muss eben nun mal etwas Zeit mitbringen. Ich war am 11.05.2026 um 10:10 Uhr da, habe eine Nummer gezogen, kam nach wenigen Minuten dran, erklärte mein Anliegen. Um 10:21 Uhr ( Uhrzeit Beleg ) habe ich meine Gebühr entrichtet, dann Kennzeichen geholt und wieder zurück. Es hat alles maximal 30 Minuten gedauert und das in einer Freundlichkeit, bei der sich so manche Person / Behörde eine ganz dicke Scheibe abschneiden kann. Wer für einen behördlichen Vorgang, gerade auf einer Zulassungsstelle, keine Zeit mitbringt, darf sein Fahrzeug gerne online zulassen oder einfach die negativen Kommentare sein lassen. Ich war zwar nur für Kurzzeitkennzeichen da, jedoch ist es der selbe Vorgang. Hier an meinem Wohnort läuft das ganz anders. Man bekommt nur einen Termin, wenn dieser online gebucht wurde und zumeist muss man 2 Wochen und mehr darauf warten. Zudem heißt es nicht das man direkt dran kommt, sondern das man vor Ort auch noch Wartezeiten hat und man hier bei mir locker 1 Stunde einplanen muss. Ihr seht, Ihr in Nördlingen habt es ganz gut mit Eurer Zulassungsstelle. Zudem ist Sie sehr gut erreichbar und es ist neben all den freundlichen Mitarbeitern auch noch ein sauberes sehr gepflegtes Gebäude. Wenn es mal 5 Minuten länger dauert, tief durchatmen und daran denken, das es viele andere Zulassungsstellen gibt, bei denen es nicht so harmonisch und freundlich läuft. Und wenn doch mal ein Mitarbeiter nicht so freundlich ist, dann einfach freundlich bleiben und drüber weg schauen. Denn wer weiß, vielleicht steht diese Person gerade unter Stress, hat Gedanken oder anderes Emotionales. Nicht vergessen, wir sind alle nur Menschen und meine Erfahrung in Nördlingen war einfach toll.
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Matthias Ullrich
War heute am Schalter 3 bei einem sehr netten Herrn. Die Wartezeit hielt sich im Rahmen und nach 1 Stunde und 10 Minuten war alles erledigt.
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Niko Baumann
Die Zulassungsstelle hat 8 Schalter 3 davon waren nur besetzt eine extreme Anzahl an Leuten waren im Wartebereich, eine Online Terminreservierung war leider nicht möglich trotz 1 Woche Vorlauf ist kein Termin frei gewesen. Da besteht dringend Handlungsbedarf.
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Cornelia Färber
Waren soeben in der Zulassungsstelle ..Schalter 5 um 11.05 Uhr die Dame war sehr unfreundlich, genervt, patzig und man muss bedenken dass man ja nicht jeden Tag an und abmeldet und evtl nicht alles sofort weiß. Schon mal was von Freundlichkeit gehört? .Es ist nunmal ihr Job und wenn sie es so ungern macht kann der Kunde nix dafür. Deshalb nur 1 Stern. Eigentlich 0...aber das geht nicht. Die Dame am Nebenschalter war bedeutend freundlicher. Gut dass ich da nicht jeden Tag hin muss. SCHADE...
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Kevin Pappenheimer
Leider kann ich die Zulassungsstelle Nördlingen nicht positiv bewerten. Ich war inzwischen mehrfach dort und jedes Mal hatte ich den Eindruck, dass die Mitarbeiter sehr genervt, unfreundlich und teilweise bestimmend auftreten. Als Bürger fühlt man sich hier eher als Störfaktor denn als Kunde. Statt Unterstützung zu erfahren, wird einem vieles unnötig kompliziert und unangenehm gemacht. Freundlichkeit oder Verständnis habe ich leider kaum erlebt. Insgesamt wirkt es so, als wäre die Arbeitsatmosphäre sehr angespannt und als hätte dort kaum jemand Freude an seiner Arbeit – was vor ein paar Jahren noch ganz anders war. Für Bürger ist der Gang zur Zulassungsstelle dadurch leider kein angenehmes Erlebnis mehr. Sehr enttäuschend.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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