Zulassungsstelle in Nördlingen (Landratsamt Donau-Ries)

Adresse:

Nürnberger Str. 17
86720 Nördlingen

Kontakt:

Fax:
09081-2944-60

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

Avatar
Thorsten Hahnemann
Das allerletzte da. Ewige Wartezeiten immer mit den gleichen Ausreden oder bekommt erst nach zwei Wochen um ein lächerliches Fahrzeug anzumelden. Bin auf Donauwörth gefahren, sofort Termin bekommen und unterm Strich trotz Fahrzeit schneller gewesen. Kann ich jeden nur empfehlen. Den Laden in Nördlingen kannst zusperren. Einzige Katastrophe
Avatar
Csongor Gyulai
Gestern war ich, um ein Auto umzumelden. Ich musste zu dem jungen Mann am Schalter 7 gehen, der sehr hilfsbereit und freundlich war. Deshalb kann ich ihn nur weiterempfehlen.✌️
Avatar
Marcus Baumgarten
Coole Socke an Schalter sieben....😁
Avatar
Bernd Neumann
Ich habe um halb acht die Nummer 20 bekommen. Um 9 war ich fertig. Wenn man lange warten muss, liegt das sicher nicht an den Leuten an den Schaltern. Wahrscheinlich gibt's einfach nicht genug Personal. Und irgendwie schaffen die es ja tatsächlich. Wir müssen hier noch froh sein. In den Großstädten kann man nicht so einfach auf die Schnelle mal n Auto anmelden.
Avatar
Schraube 01
freundliches in kompetentes Personal, was mich wundert, dass die noch so cool bleiben. Von acht Schaltern sind vier besetzt, Freitags haben sie eigentlich um 12.30 Uhr Feierabend. Ich war um 12.20 Uhr fertig, da saßen immer noch zehn Leute im Wartebereich, der Feierabend war wohl noch weit entfernt. Da sollte sich vielleicht mal der zuständige Chef ( Landrat ) Gedanken machen, weil wenn die paar Mitarbeiter dauernd Überstunden ohne Ende machen, könnte man auch zusätzliches Personal einstellen. Dann sind auch die Mitarbeiter und die Kundschaft besser drauf

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

Route berechnen

Fahrzeuge zu kaufen

Nr.: 36790_il

Volkswagen up!, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Aug. 2021
Schaltgetriebe
108.820 km
Benzin
Weiß
48kW (65 PS)
C
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1330 Gesamtgewicht
  5,1 l/100km (komb.), 115 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: C

9.290,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 5293_li

Fiat Tipo, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Febr. 2019
Schaltgetriebe
77.000 km
Benzin
Weiß
70kW (95 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1695 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 148 €

9.970,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 33189_sz

Renault Twingo, Limousine, Elektro, Automatik, Weiß

Sept. 2022
Automatik
39.980 km
Elektro
Weiß
60kW (82 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1518 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 145 €

10.448,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

123456