Zulassungsstelle in Nördlingen (Landratsamt Donau-Ries)
Adresse:
Nürnberger Str. 17
86720 Nördlingen
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Bernd Neumann





Ich habe um halb acht die Nummer 20 bekommen. Um 9 war ich fertig. Wenn man lange warten muss, liegt das sicher nicht an den Leuten an den Schaltern. Wahrscheinlich gibt's einfach nicht genug Personal. Und irgendwie schaffen die es ja tatsächlich. Wir müssen hier noch froh sein. In den Großstädten kann man nicht so einfach auf die Schnelle mal n Auto anmelden.
Schraube 01





freundliches in kompetentes Personal, was mich wundert, dass die noch so cool bleiben.
Von acht Schaltern sind vier besetzt, Freitags haben sie eigentlich um 12.30 Uhr Feierabend. Ich war um 12.20 Uhr fertig, da saßen immer noch zehn Leute im Wartebereich, der Feierabend war wohl noch weit entfernt.
Da sollte sich vielleicht mal der zuständige Chef ( Landrat ) Gedanken machen, weil wenn die paar Mitarbeiter dauernd Überstunden ohne Ende machen, könnte man auch zusätzliches Personal einstellen.
Dann sind auch die Mitarbeiter und die Kundschaft besser drauf
Tayler 1992





Totale Katastrophe. Ein einziger Schalter ist geöffnet, obwohl es acht gibt, und nur eine Frau arbeitet. Viele sind am Telefon und tun nichts. So etwas habe ich in meinem Leben noch nie gesehen! Warum sorgt hier niemand für Ordnung, entlässt alle und stellt normale Leute ein?
Aber großes Lob an die Abteilung, die Führerscheine ausstellt – niemand muss warten, die Leute machen ihre Arbeit. Doch für die Kennzeichen-Ausgabe fehlen mir die Worte!
Thomas Greiner





Leiter die schlimmste zulassungsstelle.
seit Jahren schlechte Erfahrungen mit wartezeiten, Service , online Buchung und Inkompetenz lieber nach donauwörth fahren
hartwig otm





Ganz schlimm diese Zulassungsstelle , komme nie wieder hierher , geht sehr schleppend 6 Schalter geöffnet und hab fast eine stunde gewartet ...dann kam das schönste hatte reservierte Kennzeichen
dann kam die Aussage die sind schmutzig und die Schrift passt nicht obwohl ich 3 Jahre damit gefahren bin . Musste dann und Reservierung zahlen und neue Kennzeichen bezahlen . Nie wieder Nördlingen Zulassungsstelle . In Don muss man teilweise auch warten aber es sind nette Sachbearbeiter die immer freundlich verständnisvoll und hilfsbereit sind nicht so wie hier ....
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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