Zulassungsstelle in Nördlingen (Landratsamt Donau-Ries)

Adresse:

Nürnberger Str. 17
86720 Nördlingen

Kontakt:

Fax:
09081-2944-60

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Helmut Weihmann
Super netter Mitarbeiter an Schalter 7. Obwohl nicht alles gepasst hat blieb er sehr freundlich! Vielen Dank!
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Watch Poly
sehr schlecht, arbeiten nach lust und laune, nette arbeiter trifft man wenn man glück hat
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Martina
Hatte heute TÜV-Termin und der Meister meinte, dass der vergilbte und verblichene Landratsamt-Aufkleber auf dem Nummernschild nicht mehr so dolle wäre und ich solle doch gerade mal kurz bei der Zulassungsstelle vorbei fahren und mir einen neuen Aufkleber drauf machen lassen. Gesagt-getan.....aber was soll ich sagen, ich fahre immer noch mit diesem vergilbten Aufkleber rum, weil die "Dame" am Schalter meinte, dass ich ja keinen Termin hätte. Meine Antwort "dafür brauche ich doch jetzt nicht extra einen Termin...ist ja nicht meine Schuld, dass die Qualität des Aufklebers so schlecht war". Und sofort kam eine pampige Rückantwort "das sei schließlich ein amtlicher Vorgang und würde Arbeitszeit in Anspruch nehmen, was ich ohnehin mit Gebühren bezahlen müsse". Großzügigerweise bot sie dann an, mich ohne Termin (wow) zwischen rein zunehmen, wenn ich drauße warte. Nach rund 30 Minuten warten, hab ich dann gesagt ..... ihr könnt mich mal. Zudem sehe ich auch nicht ein, dass ich auch noch dafür eine Gebühr bezahlen soll, dass ein amtlicher Aufkleber, der vergilbt ist, gegen einen neuen ausgetauscht wird. Das wäre eine unbürokratische Sache von 2,5 Minuten gewesen. Ein weiteres Paradebeispiel für unser deutsches über-bürokratisches Beamtentum. Dieses junge Weib sitzt an einem "Machtposten" und kostet es aus, mit Unfreudlichkeit, Pampigkeit und Flexibilitätslosigkeit die Kundschaft zu drangsalieren.
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Thorsten Hahnemann
Das allerletzte da. Ewige Wartezeiten immer mit den gleichen Ausreden oder bekommt erst nach zwei Wochen um ein lächerliches Fahrzeug anzumelden. Bin auf Donauwörth gefahren, sofort Termin bekommen und unterm Strich trotz Fahrzeit schneller gewesen. Kann ich jeden nur empfehlen. Den Laden in Nördlingen kannst zusperren. Einzige Katastrophe
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Csongor Gyulai
Gestern war ich, um ein Auto umzumelden. Ich musste zu dem jungen Mann am Schalter 7 gehen, der sehr hilfsbereit und freundlich war. Deshalb kann ich ihn nur weiterempfehlen.✌️

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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