Zulassungsstelle in Dillingen a.d.Donau (Landratsamt Dillingen a.d. Donau)

Adresse:

Große Allee 25
89407 Dillingen a.d.Donau

Kontakt:

Tel.:
Fax:
09071-5133-122

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Omar Abdullah
Sehr gut
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Timbero Wood
Bei online Terminbuchung um 07:30 Uhr geht die Haupteingangstür gegen 7:27 Uhr auf. Ein vorheriges Betreten des Warte-Bereichs ist also nicht möglich. Der Rest lief super.
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Andreas Kiemer
Warum funktionieren nicht alle Behörden so? Auch wenn ich nicht gerade begeistert war, dass ich mit einem relativ harsch formuliertem Schreiben zum Vorsprechen aufgefordert wurde, kann ich gerne berichten, dass in dieser Behörde alles funktioniert. Online-Terminvergabe auch noch am selben Tag funktioniert kinderleicht, ich war dann aber zehn Minuten früher dran als mein Termin. Habe mich daher am Schalter, wie in der email vermerkt, gemeldet, das wurde augenblicklich im System vermerkt und kaum saß ich im Wartebereich, wurde ich auch schon aufgerufen. An dem mir zugewiesenen Schalter saß eine Dame, die an ihrer Arbeit sichtlich Spaß zu haben schien. Absolut zackig füllte sie meine Daten in ihre Formulare, darauf bezahlte ich meine Gebühr und wurde dann für deutsche Behörden völlig untypisch mit einem aufrichtigen Lächeln und dem Wunsch um ein wunderschönes Wochenende verabschiedet. Ich war, wie gesagt, zehn Minuten vor meinem Termin in der Zulassungsstelle und sitze nun, immer noch vor der Zeit, zu der mein ursprünglicher Termin gewesen wäre, im Auto und schreibe diese Bewertung. Ich war ganze fünf Minuten in der Behörde. Bitte, liebe Zulassungstelle Dillingen, zeigt Eure Arbeitsweise ALLLEN DEUTSCHEN ÄMTERN. Weiter so!
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Gusztáv G
Das ganze Team war schnell, nett, und hilfsbereit. Sie haben uns ein Exportkennzeichen vor einen Feiertag in den letzten Minuten angefertigt. Danke für die Hilfe, sonst müssten wir 2 Tage lang in Deutschland warten.
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Gerhard Kirchhoff
Termin mit Online Buchung lief perfekt

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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