Zulassungsstelle in Bad Tölz (Landratsamt Bad Tölz- Wolfratshausen)

Adresse:

Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz

Kontakt:

Fax:
08041-505-251

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Earth Air
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Suliman Saidi
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Marco Hässler
Ein großes Dankeschön an die Zulassungsstelle Bad Tölz! Ich war wirklich positiv überrascht von dem gesamten Ablauf. Der Service war nicht nur absolut kompetent, sondern auch außergewöhnlich herzlich. Man fühlt sich hier nicht wie eine Nummer, sondern wird freundlich und mit einem Lächeln empfangen. Gerade in einer Behörde ist das nicht immer selbstverständlich – umso schöner war es, hier so eine angenehme Erfahrung zu machen. Vielen Dank an das ganze Team für die tolle Arbeit und den menschlichen Umgang!
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Katharina
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Ö. Beslen
Kfz-Zulassungsstelle, Wolfratshausen: Ich bin sehr enttäuscht von der Beratung in dieser Zulassungsstelle. Bei der Anmeldung meines Elektrofahrzeugs wurde ich gefragt, ob ich das E-Kennzeichen möchte. Auf meine Nachfrage, welchen Vorteil es mir bringt, wurde mir lediglich gesagt, dass es Parkplätze in München gibt, auf denen ich mit einem E-Auto parken könne. Da das für mich nicht relevant klang, habe ich darauf verzichtet. Erst im Nachhinein erfuhr ich, dass das E-Kennzeichen einen entscheidenden Vorteil bringt: Man kann auf allen städtischen Parkplätzen in München bis zu zwei Stunden kostenlos parken – und ab dem 1. April 2025 sogar in ganz Bayern bis zu drei Stunden! Diese Information wurde mir von der Sachbearbeiterin vorenthalten, obwohl sie für Elektrofahrzeug-Besitzer essenziell ist. Als ich die Dame darauf ansprach und um eine kostenfreie Korrektur bat, wurde ich unfreundlich abgewiesen. Sie behauptete sogar, sie hätte mir die vollständige Information gegeben, was definitiv nicht der Fall war. Zudem wusste sie nichts von der neuen Regelung ab 1. April – eine Information, die in einer Zulassungsstelle bekannt sein sollte. Für eine Behörde, die täglich mit Fahrzeuganmeldungen zu tun hat, ist ein solches Maß an Unwissenheit und schlechter Beratung nicht akzeptabel. Es zeigt, dass hier entweder keine ausreichende Schulung der Mitarbeiter stattfindet oder kein Interesse daran besteht, die Bürger korrekt zu informieren. Sehr enttäuschend!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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