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Zulassungsstelle in Schwabmünchen (Landratsamt Augsburg)

Adresse:

Fuggerstr. 10
86830 Schwabmünchen

Kontakt:

Fax:
0821-3102-1771

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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MaMi's Steinchenparadies
Habe kurzfristig ein Kurzeitkennzeichen gebraucht, im online Terminfenster war jedoch nichts frei. An der Servicehotline angerufen (sehr nette Dame), dort nach SMÜ verbunden worden. Der Mitarbeiter dort (der irgendwie schon immer dort ist, jeder kennt ihn) hat mir telefonisch gleich Tags darauf einen Termin geben können. Super! Die ganze Abwicklung dann selbst an der Zulassungsstelle dauerte wirklich keine 10min. Auch die Mitarbeiterin sehr routiniert und kompetent. Leute, redet doch erstmal mit den Menschen! Das und eine Portion Freundlichkeit hilft ungemein bei euren Anliegen.
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Tommi San
Da gibt's so nen kleinen Gernegroß der, anstatt sich an seinem Arbeitsplatz draußen im Gang aufzuhalten, sich lieber drinnen mit den MA am Schalter unterhält damit er dann die Leute, die natürlich zur Tür reinkommen, dumm anquatschen kann von wegen "haben Sie einen Termin", "draußen hinter der Linie warten". Wenn der sich da aufhalten würde wo er sollte, würden die Leute erst gar nicht reingehen. Als ich wieder rausging, war er übrigens im Schilderladen und hat da rumgequatscht. Die 3 Sterne Abzug sind rein diesem Typen geschuldet, die MA drinnen sind nett.
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M K
Abmeldung hat super geklappt. Die zb1 wurde mir am Schalter abgenommen und zurück wurde mir das das Kärtle zum Bezahlen mitgegeben. Dann wurde behauptet ich hätte sie liegen gelassen. Man kann sich auch mal Fehler eingesehen. Bei der Ausgabe und Schalter waren die Damen nicht sehr freundlich, am Schreibtisch schon. Wahnsinn, Womo falls klassizifiert. Jetzt bin ich schon 50km umsonst in der Gegend rumgegurkt.
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Kati Rebuh
Wartezeit trotz Termin
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Caner Kabayel
👍

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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