Zulassungsstelle in Gersthofen (Landratsamt Augsburg)

Adresse:

Tiefenbacherstr. 8
86368 Gersthofen

Kontakt:

Fax:
0821-3102-1771

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Maestro Jokero
Fachliche Inkompetenz und Geldabzocke wird hier definitiv groß geschrieben. Arroganz ist ebenfalls etwas das man hier bevorzugt. Mir wurde OHNE Grund das Recht zum Führerschein verweigert, aber ich habe mich durchsetzten können.
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Luis Trenker
Komme gerade von der Zulassungsstelle Gersthofen und habe noch immer 200 Puls nach dem Kontakt mit Fr. Henni. Die Dame ist nicht nur provokant und beleidigend, nein, sondern auch gleichgültig und beherrscht Ihr System nicht. Gott sei Dank gibt es dort auch freundliche und kompetente Mitarbeiter so das ich nach ca. 1.5 Std. die Zulassung des Fahrzeuges abgeschlossen war. Ich wäre gerne mal mit dem Vorgesetzten zusammen gesessen, jedoch wurde mir unter vorgehaltener Hand erklärt das es wenig Sinn macht da es nicht das erste mal eskaliert mit der Dame und seit ca. 20 Jahren dort tätig ist. Das würde nur Nerven und Ärger für den Vorgesetzten bedeuten, so habe ich davon abgesehen. Vielen Dank noch an die anderen Mitarbeiter in der Zulassungsbehörde für ihre Unterstützung. Update: 30 .10.2024 Heute über eineinhalb Stunden kein telefonischer Kontakt möglich. Nach der gefühlt 20.ten Warteschleife ein abnehmen des Hörers zu vernehmen, die Freude war jedoch von kurzer Dauer, es wurde sofort wieder die Verbindung unterbrochen. Nochmals angewählt und siehe da sofort Kontakt mit einem Anrufbeantworter, sie rufen außerhalb der Geschäftszeiten an ... Genau,.... es ist jetzt Mittwoch punkt 11uhr, toller Kundenservice
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Steffen Faber
Schnelle und zügige Abwicklung
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Conny Christa
Trotz Termin, oft Wartezeit bis zu einer halben Stunde. War in letzter Zeit öfter zur Ab-Anmeldung eines KFZ.
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Sabine S
Sehr hilfsbereites und freundliches Personal 😊

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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