Zulassungsstelle in Mainaschaff (Landratsamt Aschaffenburg)

Adresse:

Am Glockenturm 6
63814 Mainaschaff

Kontakt:

Fax:
06021-394-950

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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nash 637
Sehr unhöflich und voreingenommen, Herr Kühl und sein Rudel strotzen grade so von Selbstvertrauen. Zum Großteil was angedroht wird passiert dann meistens nicht…. Aber aufjedenfall immer ein dreckigen Trick in der Hinterhand. Zusagen ist aufjedenfall es werden maßlos Führerscheine entzogen komischerweise meist jungen Männer im Alter von 18-28.
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Frank Jacobs
Bin noch nie schlecht dort behandelt worden, immer freundlich und mit Terminen gibt es keine Probleme. Selbst am Telefon immer freundlich. Es gibt halt ein Sprichwort, wie man in den Wald ruft, schallt es wieder raus. 😉
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Felipe
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Fahad Mhoma
Es ist nicht immer einfach, an dieser Art von Ort zu arbeiten. Menschen, die hierher kommen, um eine Dienstleistung zu erhalten, sind nie einfach. Aber ich finde, dass die Leute, die dort arbeiten, Geduld zeigen. Vielen Dank an Frau Schmitt für ihr Verständnis und ihre Geduld.
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Peter Kubat
Kennen ja die Zulassungsstelle schon viele Jahre. Früher war es so, dass man hinging und nie wusste, wann man fertig wird. Dann kam Corona und es begann mit Online Terminen. Die immer funkionierten, auf die Minute, zumindest bei mir. Heute habe ich angerufen, da ich kurzfristig ein Fahrzeug ummelden musste. Ich habe telefonisch per Code einen Termin sofort, 30 min später erhalten und war dort. Innerhalb von 10 min. war ich wieder draussen, alles geregelt. Wenn alle Behörden ( ich weiß, oft funktioniert es ja9 so arbeiten würden, wie diese Zulassungsstelle, hätten wir in Deutschland mehr Zufriedenheit und das Image wäre besser. Lob , wem Lob gebührt, auch wenn viele sagen würden, das gehört isch so. es ist eben vieles nicht mehr so selbstverständlich, wie wir alle wissen, daher . Vielen Dank , beispielhaft!!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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