Zulassungsstelle in Mainaschaff (Landratsamt Aschaffenburg)

Adresse:

Am Glockenturm 6
63814 Mainaschaff

Kontakt:

Fax:
06021-394-950

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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ww667
👍
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Timo Herrmann
Ich habe heute eine gute Erfahrung an Schalter 3 der Zulassungsstelle gemacht. Trotz falsch gebuchtem Termin war die junge Dame sehr freundlich und hat mein Anliegen schnell bearbeitet. Vielen Dank dafür!
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Daniel Frank
Von der online Terminvergabe bis zum Besuch vor Ort hat alles reibungslos funktioniert. Die Mitarbeiterinwar sehr freundlich und kompetent. Innerhalb von 15 min war das abmelden des alten und das anmelden des neuen Fahrzeugs erledigt. Besser geht es nicht. Termin war auf die Minute genau angezeigt. Man muss sich natürlich vorbereiten und alle Unterlagen dabei haben, dann klappt das auch alles. Wenn man andere Bürger sieht, welche absolut unvorbereitet dort aufschlagen kann man den Mitarbeitern dort nicht die Schuld geben!! Von mir absolut verdiente fünf Sterne 🤩!
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Stefan Beisler
Sehr gut organisiert mit zielorientierter Abwicklung.
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Ursula Goldmann
An alle Nörgler, die hier schlechte Bewertungen abgeben: Da kann ich jeden negativen Punkt widerlegen. Man wird sehr pünktlich aufgerufen und bearbeitet. Die Sachbearbeiter sind durch die Bank sehr freundlich und zuvorkommend. Ich kann da nur sagen, wie es in den Wald reinschallt, so schallt es auch raus. Ich bin fast täglich in Zulassungsstellen unterwegs und muss leider sagen, dass dort sehr viele unverschämte, unfreundliche Menschen unterwegs sind. Und genau die sind es dann, die zuvorkommende Mitarbeiter vor Ort erwarten

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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