Zulassungsstelle in Rotenburg ob der Tauber (Landratsamt Ansbach)
Adresse:
Bezoldweg 31b
91541 Rotenburg ob der Tauber
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Virgil Zaharencu
Ser gut
Rolf Kempf
Volle 8 Sterne.
Kompetent, freundlich, hilfsbereit und geduldig das sind die Mitarbeiter dort.
Das muß auch mal so gesagt werden.
MfG Rolf Kempf
sylpkerheld
Die hier angegebenen Öffnungszeiten stimmen nicht.
Alexander Schnapper
Super freundliche Mitarbeiter*innen in der Zulassungsstelle, es ging richtig fix und flott. War innerhalb von 15 Minuten mit neuem Nummernschild und allen Dokumenten durch.
Wichtig zu wissen: Eingang ist an der Seite und hinter dem Gebäude kann mit dem Auto geparkt werden.
Michael Straub
Sehr nett und hilfsbereit, bekam heute kurzfristig einen Termin und war nach wenigen Minuten auch schon wieder fertig.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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Nr.: 12338
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74kW (101 PS)
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MwSt. ausweisbar.
Nr.: 18359
Hyundai i20 1.0 T-GDi Kamera|CarPlay|Sitzheizung
Okt. 2021
Schaltgetriebe
33.450 km
Benzin
Rot
74kW (101 PS)
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PkwKleinwagenGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug
5,6 l/100km (komb.), 127 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: D
15.490,00 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.