Zulassungsstelle in Ansbach (Landratsamt Ansbach)

Adresse:

Crailsheimstr. 1
91522 Ansbach

Kontakt:

Fax:
0981-468-183419

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Mario Köhler
Nach Online Termin heute meinen Führerschein abgeholt. Kaum Wartezeit. Sehr nette Mitarbeiterin die erst neue im Dienst war.
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Horst Hengelein
Bei der Online Terminvereinbarung für die Abmeldung meines Autos und gleichzeitig Neuzulassung meines neuen Autos wurde mir telefonisch perfekt und sehr freundlich am Telefon geholfen. Heute beim Termin hat alles hervorragend geklappt. Sehr freundliche Mitarbeiterin am Schalter (11), die mich sehr freundlich, beratend und problemlos bediente !!!
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AlexWorks
Sehr freundliche Mitarbeiterin, Termin wurde zur vereinbarten Zeit wahrgenommen und rasch erledigt
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Union Transport
Ich wurde von eine sehr freundliche und kompetenten Frau bedient, top Service
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Krause Daniel
Hier merkt man wieder das Beamten das Arbeiten nicht erfunden haben! Die Art und Weise in welcher Geschwindigkeit hier gearbeitet wird und unfreundlich würde ein normaler Arbeiter schon 10mal entlassen worden.Termine die man bucht sind für die katze da dennoch warte Zeiten von mehr als 1 stunde möglich sind. Hier wird lieber noch ein Stückchen Kuchen gegessen und man lässt die Leute noch länger warten. Bei dem Lohn und der Arbeitsweise wundert es mich nicht warum der Beamte nicht angeschafft wird und selbst nach 67 noch ohne Probleme weiter gearbeitet wird, sind ja immer erholt!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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