Zulassungsstelle in Friedberg (Landratsamt Aichach- Friedberg)
Adresse:
Ludwigstr. 39
86316 Friedberg
Kontakt:
Tel.:
Fax:
08251-92-466
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Robert Kaldowski





Mit meinen über 60 Jahren habe ich niemals, nirgendwo in Deutschland eine so schnelle und so freundliche Beratung und eine so schnelle Zulassung meines Fahrzeug erlebt.
Ich bin an einem Montagvormittag um circa 11:00h ohne Termin (in der Zulassungsstelle Augsburg vor zwei Jahren musste man einen Termin haben, auf den man über eine Woche warten musste) in Friedberg angekommen und habe vorsichtshalber einen Parkschein für 1,5 Stunden gezogen (in Augsburg brauchte ich trotz Termin fast 2 Stunden).
Im Wartebereich in Friedberg musste man -wie überall- eine Nummer ziehen (es war die sechste Nummer auf der Anzeigetafel).
Ich hatte mich ernsthaft noch nicht einmal hingesetzt, als meine Nummer aufgerufen wurde.
Die Beratung am Schalter war außerordentlich freundlich und kompetent!!
Ich habe sogar noch ein paar Tipps bekommen (z.B. zur grünen Plakette), die sehr hilfreich waren.
Die Abwicklung war dann so schnell, dass ich exakt um 11:15h fertig war und wieder im Auto saß!!!
Zusammengefasst:
Nur 15 Minuten für die Ummeldung meines PKW!!
Und dazu noch die wirklich sehr freundliche Beratung!!
Wie gesagt: Das habe ich so noch nie erlebt!
Herzlichen Dank an die Zulassungsstelle Friedberg und das kompetente und nette Personal!
Juris JURIS





Vielen Dank, meine Damen, für Ihre Geduld und Gastfreundschaft. Ich konnte kein Deutsch.
Herbstfalke Naturfotografie (Raphael)





Es gibt viele Witze und nervige Stories über Behörden, bis hin zu Beamten-Mikado...man geht eher mit dem Gedanken hin, was alles nicht funktionieren wird. Aber das trifft nicht für die Kfz-Zulassung in Friedberg zu. Freundlich, nett, immer ein Weg, Verständnis, online Möglichkeiten....ich muss echt zugeben, dass ein Behördengang hier irgendwie Spaß macht. Danke dafür.
Das sollten wir als Kunden aber auch würdigen und freundlich dem entgegen kommen. Es ist ja ein Miteinander.
M S





Sehr freundlich Team selbst mein Assistenzhund war kein Problem, nicht so wie in einem Nachbarlandkreis.
Keine lange Wartezeit, kompetent und freundlich, würde sogar mehr Sterne geben.
G. Egenhofer





Die freundlichen Mitarbeiter sind alle sehr hilfsbereit und kompetent. Man fühlt sich hier als Kunde und nicht als Bittsteller. Zudem braucht man keine Terminvereinbarung. Bitte macht weiter so.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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