Zulassungsstelle in Aichach (Landratsamt Aichach- Friedberg)

Adresse:

Münchener Str. 9
86551 Aichach

Kontakt:

Tel.:
Fax:
08251-92-371

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Vlad Radkovskyi
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NFO WerEWulF
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Mario Dobrić
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Johannes Richter
Ich war von meinem Besuch im Landratsamt Aichach wirklich sehr positiv überrascht. Besonders beeindruckt hat mich die außergewöhnliche Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft sämtlicher Mitarbeiter, mit denen ich dort Kontakt hatte. Bereits am Infodesk wurde mir sofort freundlich und kompetent weitergeholfen. Auch bei der Führerscheinstelle, bei der ich aufgrund eines verloren gegangenen Führerscheins vorstellig wurde, wurde ich sehr kompetent und freundlich betreut. Als ich anschließend Probleme bei der Bezahlung am Kartenautomaten hatte, war auch der Mitarbeiter an der Kasse äußerst hilfsbereit und hat mich unkompliziert unterstützt. Ebenso freundlich und zuvorkommend war der Security-Mitarbeiter, als es um mein Ausfahrtticket ging. Kurz gesagt: Alle Personen, mit denen ich im Landratsamt zu tun hatte – von den Sachbearbeitern über die Mitarbeiter an den verschiedenen Anlaufstellen bis hin zum Sicherheitsdienst – waren ausgesprochen freundlich, höflich und hilfsbereit. Das hat mich tatsächlich sehr positiv überrascht, weil ich Behördengänge in anderen Landratsämtern auch schon ganz anders erlebt habe. Umso schöner, einmal eine Behörde zu erleben, bei der man sich als Bürger wirklich freundlich und wertschätzend behandelt fühlt. Vielen Dank an das gesamte Team des Landratsamtes Aichach! Eine solche Serviceorientierung verdient meiner Meinung nach ausdrücklich Anerkennung.
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Dennis Wackendorff
Immer nett und freundlich

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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