Zulassungsstelle in Aichach (Landratsamt Aichach- Friedberg)

Adresse:

Münchener Str. 9
86551 Aichach

Kontakt:

Tel.:
Fax:
08251-92-371

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Jamil Shekho
Sehr nette Angestellte.
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Sarah
Zulassung top. Führerschein flop.
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Keni
Die Damen von der Zulassungsstelle hätten ja wirklich 5 Sterne verdient. Aber Frau Pietschmann von der Führerscheinstelle (Zimmer 68, rechts) ist eine absolute Unverschämtheit. Schlecht gelaunt. Pissig. Bitte überlegen ob so eine Person mit Kunden zu tun haben sollte. Man muss schon mir überlassen ob ich den Führerschein selbst abholen will oder mir den für Mehrkosten zuschicken lassen will. Beim abholen werd ich ihr meine Meinung sagen, sollte ich wieder bei ihr sein. Vermiest einem ja den ganzen Tag. 😡😡😡
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Herbert R.
Ich habe heute mein Fahrzeug zugelassen. Bedient hat mich Frau K. am Schalter 4. Ich habe selten einen so freundlichen, kompetenten und zufriedenstellenden Service auf Ämtern erhalten, wie heute bei Frau K. in der Zulassungsstelle. Da macht es fast Freude, aufs Amt zu gehen. Vielen Dank auch für die freundliche Information in den Vorräumen. Die Damen und Herren erklären nicht nur, wo der Zahlautomat steht - die führen einen sogar persönlich hin. VIELEN DANK! Weiter so!
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Murat Kocer
Erstklassiger Service von Frau Franke. Jederzeit bekomme ich von ihnen den perfekten Support, egal ob Ummeldung, Anmeldung zur Zulassung meiner Fahrzeuge oder Fragen die ich ihnen stellte, sie waren immer höflich und freundlich mit auch einem Lächeln im Gesicht. Das ist nicht der Standard. Sie möchte ich nicht missen. Tolle angagierte Mitarbeiterin, deshalb 5 Sterne. Bleiben Sie weiterhin so, sie bringen doch ein wenig Sonne ☀️ in den Alltag ihrer Arbeit und ihrer Arbeitsstelle und das kommt allen zu Gute. Beste Grüße M.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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