Zulassungsstelle in Aichach (Landratsamt Aichach- Friedberg)

Adresse:

Münchener Str. 9
86551 Aichach

Kontakt:

Tel.:
Fax:
08251-92-371

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Timo
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Schraube 01
Alle sind freundlich und zuvorkommend, die Baustelle finde ich,dauernd schon zu lange.
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Taara Weinmüller
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nooruddin hassani
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Peter K.
Unsere Bio Mülltonne wurde gestern vergessen (28.12.2020). Nach Anruf bei der kommunalen Abfallwirtschaft einer sehr, sehr unfreundlichen "Dame" die mir permanent Dinge unterstellte, z.B. die Tonne wäre eingefroren gewesen obwohl diese die ganze Nacht in der Garage stand. Ich hatte die Tonne um 7:30 h an die Straße gestellt, selber Platz so wie immer. Dann teilte die äusserst unfreundliche Dame mit wir müssten um 6 Uhr die Tonne bereitstellen (stehe so in der Satzung, das mag ja sein,an diesem Tag war aber niemand so früh in unserer Straße, wenn es nicht gefriert stellen wir die Tonne sowieso schon am Vortag raus) . Das Biomüll Fahrzeug fuhr genau um 16:17 Uhr, also erst am Nachmittag in unsere Straße an unserer Tonne vorbei und da es eine Sackgasse ist auch wieder zurück und man vergaß unsere auszuleeren. Im Juni wäre schon mal ein "Vorfall gewesen, warum immer bei uns" meinte sie lapidar ?! (Von dem ich übrigens nichts weis).Hier wird man von Seiten des Landratsamtes als ...... hingestellt , ich bin sehr verärgert über das Verhalten der Dame die einem dauernd in das Wort fällt und einen nicht ausreden lässt, beim Telefonieren. Eine einzige Katastrophe ich hoffe ich muss nicht noch einmal anrufen , aber vielleicht ist das ja genau das Bestreben dieser Mitarbeiterin. Frau...... Sie sollte nicht vergessen wer Sie bezahlt ! Das sind nämlich wir Bürger mit unseren Steuern !! P.S. ich kann heute am 30.12.2020 nachtragen,gerade wurde unsere Tonne geleert 7:10 Uhr und auch die von unserem Nachbarn, die wurde nämlich auch vergessen!! Diese Bewertung wurde übrigens 3 Jahre lang NICHT veröffentlicht !! Frage mich wo dann der Sinn liegt, wenn alles zensiert wird !!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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