Zulassungsstelle in Balingen (Landratsamt Zollernalbkreis)

Adresse:

Richard-Strauß Str. 5
72336 Balingen

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag
07:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch
07:30 - 14:00 Uhr

Donnerstag
07:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 17:30 Uhr

Freitag
07:30 - 13:00 Uhr

Rezensionen:

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Buri Kurti
respektlos, unfreundlich, Menschen die mit Ihrem nicht zufrieden sind arbeiten auf dieser Zulassungsstelle - eine Katastrophe!
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Александра Квитка
Wir mussten unser Auto dringend ummelden, damit der Vorbesitzer keine Versicherung und Steuern mehr zahlen musste. Wir gingen zur Zulassungsstelle Hechingen, aber dort hieß es, sie hätten in den nächsten zwei Wochen keine Termine frei. Der Mann neben uns empfahl uns die Zulassungsstelle Balingen. Ich las die Bewertungen und fand viele schlechte, aber es gab keine andere Wahl; wir mussten das Auto dringend ummelden. Und siehe da, es war wirklich toll, dass wir ohne Termin sehr schnell bedient wurden. Ein sehr freundlicher und hilfsbereiter Mitarbeiter erklärte uns alles und stellte uns umgehend die neuen Fahrzeugpapiere aus. Wir hatten also großes Glück. Ich möchte auch die Dame erwähnen, die unsere Kennzeichen am Automaten erstellt hat. Sie half uns nicht nur bei der Übersetzung vom Russischen ins Deutsche, sondern erklärte uns auch, wie wir die Gutscheine bekommen und die Kennzeichen anbringen. Vielen Dank, wir haben uns bei Ihnen sehr wohlgefühlt.
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Axel Klädtke
Top Sehr freundlich
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EUGEN
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John Doe
Ich bin einfach nur entsetzt über eine einzige Mitarbeiterin. Leider habe ich immer das Pech, dass ich genau zu Ihr muss. So was unfreundliches. Für mich steht nun aber fest, nur noch Ebingen oder Hechingen. Die anderen Mädels sind aber echt alle voll nett und hilfsbereit. Danke dafür

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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