Zulassungsstelle in Balingen (Landratsamt Zollernalbkreis)

Adresse:

Richard-Strauß Str. 5
72336 Balingen

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag
07:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch
07:30 - 14:00 Uhr

Donnerstag
07:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 17:30 Uhr

Freitag
07:30 - 13:00 Uhr

Rezensionen:

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Nadine Schmid
Für die Unfreundlichkeit der Mitarbeiter am Telefon ist unterirdisch !!! Dass solche Menschen in so einem Beruf arbeiten unfassbar. Lediglich eine normale Frage gestellt und eine verdammt unhöflich unverschämte Antwort erhalten. Angerufen am 04.09 um 17 Uhr. Leider hat die Mitarbeiterin nichtmal Ihren Namen genannt, sonst hätte ich Sie gerne namentlich erwähnt. Am liebsten würde ich 0 Sterne geben
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Alan Hamberger
Leider ist es mittlerweile zur traurigen Norm geworden, beim Besuch einer Zulassungsstelle mit dem Schlimmsten zu rechnen – genervte Mitarbeitende, lange Wartezeiten und das Gefühl, nur ein weiteres Problem in der Tagesplanung zu sein. Umso erfrischender war mein Erlebnis in Balingen. Die Mitarbeitenden hier waren unglaublich freundlich, professionell und schnell. Ich hatte keinen Termin und wartete gerade einmal fünf Minuten, bevor ich dran war. Die Beratung selbst dauerte ebenfalls kaum fünf Minuten – nach insgesamt 15 Minuten war ich fertig und alle meine Anliegen waren erledigt. Was mich besonders beeindruckt hat, war die angenehme Atmosphäre: Man wurde direkt nett begrüßt, auch von anderen Angestellten, und man hatte nie das Gefühl, eine Last zu sein. Stattdessen wurde ich wie ein Mensch behandelt, der einfach Unterstützung braucht – genau so sollte es sein. Ein riesiges Lob an das Team der Zulassungsstelle in Balingen! So geht Kundenservice.
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Johannes Conradt
Eine absolute Frechheit wie man auf der Zulassungsstelle in Balingen als Kunden behandelt wird. Mitarbeiter äußerst unfreundlich und unkompetent. Auf Nachfrage wo ihre Äußerung steht, konnte sie mir nichts vorlegen. Zum Glück gibt es noch Albstadt und Hechingen. Nach Balingen werde ich nicht mehr gehen
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Tobias
Sehr unhöflich, und unkompetent!
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iLikeeeTwiX
Top, die Damen arbeiten auf hochtouren! Nur noch Balingen im Zollernalbkreis.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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