Zulassungsstelle in Albstadt/Ebingen (Landratsamt Zollernalbkreis)

Adresse:

Unter dem Malesfelsen 23
72458 Albstadt/Ebingen

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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I A
Bewertung für die Zulassungsstelle Albstadt Ich verstehe wirklich nicht, warum sich manche Leute hier beschweren. Meine Erfahrung war durchweg positiv! Ich hatte keinen Termin, und der nächste Online-Termin wäre erst Freitag verfügbar gewesen. Also bin ich heute Morgen einfach ganz entspannt hingegangen, habe eine Nummer gezogen und musste nicht mal 10 Minuten warten, bis ich dran war. Die Mitarbeiterin, die mich betreut hat, war äußerst freundlich und hilfsbereit. Ich habe höflich gefragt, ob ich ein Fahrzeug abmelden und gleichzeitig ein anderes anmelden kann. Ohne Probleme hat sie sich sofort darum gekümmert. Mein Eindruck: Wer freundlich reingeht und respektvoll mit den Mitarbeitern spricht, wird hier auch genauso behandelt. Ich glaube, manche, die sich hier negativ äußern, sollten vielleicht an ihrer eigenen Haltung arbeiten. Für mich war das jedenfalls eine schnelle, unkomplizierte und wirklich angenehme Erfahrung.⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ Vielen Dank an das Team der Zulassungsstelle Albstadt! Akden… ;)
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Metin Baki
Sehr freundlich und schnelle gute Beratung
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Hubert Kwasnitschka
Sehr freundliche Mitarbeiter in der Zulassungsstelle. Konnten mir bei meinen Fragen sehr gute Hilfestellung geben und der gesamte Ablauf der Ab und Ummeldung lief reibungslos.
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Julia Prexl
Ich bin total beeindruckt, super schnell und sehr freundlich 😊 Ich hatte einen Onlinetermin und bin nach noch nicht einmal 15 Minuten mit allem fertig, incl. Nummernschilder anfertigen. Einfach toll!
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Johann Becher
Sehr freundliches Personal

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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