Zulassungsstelle in Albstadt/Ebingen (Landratsamt Zollernalbkreis)

Adresse:

Unter dem Malesfelsen 23
72458 Albstadt/Ebingen

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Mina Ru
Sehr nette und freundliche Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle.
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sram tebilo
Ich war schon ein paar mal dort. Nichts zu beanstanden. Wartezeit ok. Mitarbeiter stets freundlich.
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Pablo Wagner
Einfach Klasse ! Schnell, freundlich und kompetent. Da könnten sich andere Zulassungsstellen gerne mal ein Beispiel daran nehmen !
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Daniel Frick
Leider muss ich meine Erfahrungen teilen, da ich mit dem Service nicht zufrieden bin. Die Mitarbeiter wirkten auf mich sehr unkompetent und unfreundlich. Beim ersten Termin wurde uns mitgeteilt, dass sie die Hersteller-Dokumente so nicht akzeptieren. Anschließend haben wir die Dokumente beim Hersteller ändern lassen, so wie sie gewünscht hatten. Beim zweiten Termin wurden die geänderten Papiere jedoch wieder nicht akzeptiert. Das ist eine absolute Frechheit vom Service. Bei jeder Mitarbeiterin wird etwas anderes benötigt... Die Zulassung eines landwirtschaftlichen Fahrzeugs erfordert viel Geduld, da die Mitarbeiter anscheinend wenig Erfahrung mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen haben. Ich hoffe, dass sich die Servicequalität in Zukunft verbessern wird.
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Christoph Münster
Wenn man alles dabei hat, dann läuft es reibungslos und freundlich. Die Terminvergabe bzw. die Termine, die angezeigt werden sind leider eine undurchschaubare Katastrophe.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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