Zulassungsstelle in Waldshut-Tiengen (Landratsamt Waldshut)

Adresse:

Kaiserstr. 110
79761 Waldshut-Tiengen

Kontakt:

Fax:
07751-86-2398

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Aloisia Zell
Die Zulassungsstelle Waldshut- Tiengen hat eine katastrophale telefonische Erreichbarkeit. Es gibt noch nicht einmal eine Telefonschleife für Menschen, die ihr anliegen nicht online vorbringen möchten. Man kann also wie beim Lotto Zeit mit Anrufen, zufällig durchzukommen, vertun. Welche von der Zulassungsstelle veranlasste Verschwendung gesellschaftlicher Resourcen, deren Wert den Wert einer zusätzlichen Kraft zum Telefondienst deutlich übertreffen würde. Denkt hier noch keiner um?
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Sophie Brandt
Zeitreise in die Vergangenheit. 1,5 Std vor Schließung keine Annahme mehr. Das bekommt man aber erst mit wenn man dort ist und seine Nummer ziehen möchte. Das vorher schon im Netz oder mit einer Bandansage zu kommunizieren wäre ja auch zu einfach.
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Zahid Spahic
Ich bin mit der Zusammenarbeit und dem Service der Mitarbeiter sehr zufrieden. Alles verlief professionell und schnell.
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Snoopy
Auto anmelden keine Probleme, ging alles sehr flott und nette Bearbeiterin, besonders sehr nett die Frauen der Kasse. Drei Wochen später eine Feinstaubplakette gebraucht und diese ohne Wartezeit an der Kasse bekommen. Vielen Dank noch mal 😁
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Guenther Lehner
Katastrophal im Ablauf und Koordination einer Fahrzeuganmeldung. Ich bin sage und schreibe 2,5 Stunden im Wartebereich für die Anmeldung eines Fahrzeuges gesessen. Es haben alle notwendigen Papiere und bereits Nummernschilder vorgelegen und dies ausgehändigt. Auffallend ist, dass Personen die als Zulassungsservice vor Ort sind, offensichtlich bevorzugt werden. Nebenbei wird dann mit diesen auch noch Small Talk gehalten. An der Freundlichkeit der Beschäftigten gibt es jedoch nichts auszusetzen. Der Ablauf und Abwicklung eines Vorganges sollte unbedingt geprüft und bestenfalls optimiert werden.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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