Zulassungsstelle in Bad Säckingen (Landratsamt Waldshut)

Adresse:

Am Buchrain 5
79713 Bad Säckingen

Kontakt:

Fax:
07751-86-2396

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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V Audeo
Update vom 09.10.2026: Die Situation hat sich geändert. Der bisher sehr kundenbetonte Servicebereich ist durch ein starres Terminvergabe-System (wie in der Corona-Zeit - damals verständlich) ersetzt worden. Plötzlich sind die Wartestühle wieder voll und der ganze Prozess unflexibel. Dazu kommen noch bisher unbekannte Mitarbeiter, die die alte Bürokratie wieder zum Leben erwecken (dafür bin ich nicht zuständig, das habe ich nicht zu vertreten, das ist von oben entschieden...). Ein klarer Rückschritt zum Nachteil der Kunden, die nun wieder Bittsteller geworden sind. VORHER war es wie hier beschrieben: Im Gegensatz zu den anderen Rezensenten habe ich nur positive Erfahrungen gemacht. Die Angestellten sind sehr freundlich und flexibel, selbst die Leiterin bedient die "Kundschaft", um Spitzen abzubauen. Alles macht einen sehr guten Eindruck.
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Rockabilly Toto
Nettes Personal und geht alles sehr unkompliziert und schnell
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Emrullah Ilhan
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Peter Schmidt
**Hinweis:** Im Display des Automaten zur Ausgabe der Wartemarken (Nummern) sollte ein klarer und gut sichtbarer Hinweis erscheinen, dass **30 Minuten vor der Schließung keine weiteren Termine bzw. Wartemarken mehr vergeben werden**. Ohne diesen Hinweis kann schnell der Eindruck entstehen, dass der Automat nicht funktioniert. So kann es passieren, dass man unnötig wartet und erst später erfährt, dass keine weiteren Termine mehr vergeben werden. Ein entsprechender Hinweis direkt auf dem Display würde hier für mehr Transparenz sorgen und unnötige Wartezeiten vermeiden. Ich hatte versucht, diesen Punkt vor Ort anzusprechen und darauf aufmerksam zu machen. Leider wurde auf meine Anmerkung nicht näher eingegangen. Umso mehr würde ich mich freuen, wenn dieser Verbesserungsvorschlag berücksichtigt werden könnte.
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Jelind Islami
bsolut schlechter Service! Es war dringend, aber niemand hat das Handy abgenommen. Mehrmals angerufen und einfach ignoriert. So eine unprofessionelle und inkompetente Art habe ich selten erlebt. Wenn man schon einen Service anbietet, sollte man wenigstens erreichbar sein. Eine echte Enttäuschung

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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