Zulassungsstelle in Bad Säckingen (Landratsamt Waldshut)

Adresse:

Am Buchrain 5
79713 Bad Säckingen

Kontakt:

Fax:
07751-86-2396

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Waddah Alfaraj
Zulassungsstelle Bad Säckingen, Sehr Hilfelich und Schnell, ich Wohne 10 Minuten von Zulassungsstelle Waldshut, aber für Auto anmelden Fahre ich immer Nach Bad Säckingen dort Schnell geht und Hilfelich bei alle Schalter,.
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free mobifree
Danke für den schnellen und freundlichen Service. Vorbildlicher Dienst am Kunden.
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Evgenia M.
Super schnell und nette Mitarbeiterinnen! Vielen Dank dafür!
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da gruber
Ich bin sehr beeindruckt von der Zulassungstelle in Bad Säckingen, ich war 2 mal innerhalb einer Woche da und ich wurde sofort unter 5 Minuten bedient und das sehr freundlich, man hat kaum Wartezeit. Mein Anliegen wurde super schnell erledigt. Der Herr am glaube Schalter 6 ganz links ist so eine positiv strahlende Person, solche Mitarbeiter wünscht sich jedes Unternehmen. Ich sage vielen Dank und liebe Grüße David G.
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Oksana
15.08.25 Ich möchte meine Erfahrung mit der KFZ-Zulassungsstelle teilen. Ich habe meinen Fahrzeugschein verloren und kam, um ihn wieder ausstellen zu lassen. Die Beratung an Fenster 3 und 4 (leider kenne ich die Namen nicht, es gab keine Namensschilder) war sehr freundlich, kompetent und schnell. Alle haben mir geholfen und den gesamten Ablauf ausführlich erklärt. eine warme und unterstützende Atmosphäre herrschte – man merkt richtig, dass die Mitarbeiter:innen wirklich helfen möchten und nicht nur Dokumente bearbeiten. Jetzt weiß ich genau, wohin ich mich wenden kann, wenn es Fragen zu meinen Fahrzeugpapieren gibt. Sehr zu empfehlen

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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