Zulassungsstelle in Pfullendorf (Landratsamt Sigmaringen)

Adresse:

Kirchplatz 1
88630 Pfullendorf

Kontakt:

Fax:
07571-251-155

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Linda
Sind hier zwischen Weihnachten und Silvester für ein Kurzkennzeichen, heute morgen noch angerufen wie das abläuft, welche Voraussetzungen gegeben sein müssten🥲 jz sind wir da: sie will den Namen der Dame mit der wir telefoniert haben weil sie KEINE AHNUNG hat ob und wie das überhaupt geht, dass Hettingen im Landkreis Sigmaringen liegt, erfrägt sie? Kommt sehr inkompetent rüber, stellt Arbeiter ein die nicht schon gefühlt 100 sind oder wenigstens Bock auf Ihre Arbeit haben, ist ja zum Mäuse melken also wirklich. Eig alles was die Gute heute morgen am Telefon gesagt hat, wird jz von der gleichen Stelle andere Frau revidiert. Absoluter Oberwitz, schult euer Personal vernünftig…. Ist aber tatsächlich bei JEDER ZULASSUNGSSTELLE ein riesen Drama, keiner von euren Arbeitern weiß es genau, die telefonische Erreichbarkeit ist eig nicht vorhanden, check ich nicht wie sowas passieren kann und 5 Mitarbeiter was unterschiedliches sagen🙈
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Dominik V
Die armen Mitarbeiter haben ja so viel zu tun und einen Berg voll Arbeit.. Trotz das zwei Termine abgesagt bzw nicht erschienen sind wird man nicht dran genommen... Aber für ein Pläuschen über drei Tische finden die Damen natürlich Zeit. Übrigens es ging um jemand der 6 Traktoren in der Halle hatte.. So ein Beamtenleben ist schon was feines. Fairerweise muss ich sagen das die Dame am nächsten Tag absolut nett war, hier kam man sogar ohne Termin dran. Innerhalb von 10min war die Neuanmeldung erledigt.
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Anhänger-Zentrum B311 Meßkirch Inh. Fabian Lackner
Vorbildliche Behörde. Immer freundlich und hilfsbereit.
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Ralph Mockler
Sehr guter Service!
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Thomas Rottinger
Super nett alle …. Keine Wartezeit … alles läuft super … ich gehe nur nach Pfullendorf

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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