Zulassungsstelle in Bad Saulgau (Landratsamt Sigmaringen)

Adresse:

Kaiserstr. 58
88348 Bad Saulgau

Kontakt:

Fax:
07581-4809-409

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Blerim Jakupi
Der Service an der Zulassungsstelle ist hervorragend. 1a + 10 Sterne
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G B (GB)
Kein Hallo, kein Aufwiedersehen, danke oder bitte gibt's auch nicht. Kollege konnte sich nicht einloggen, rief bei der IT an und nannte seine Anmeldedaten für das dortige System mehrmals laut. BENUTZERNAME und PASSWORT. Datenschutz wird hier auch klein geschrieben. 25 min nach meinem Termin nahm mich gändigerweise seine Kollegin dran. Was soll man da noch sagen...
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Sandy Dobs
War vor einiger Zeit zur Kfz Zulassungsstelle, Terminvergabe nur noch online, ok, gemacht und mit dem Code im Eingangsbereich eingeloggt, Wartezeit top, 1 Minute. Allerdings war auch keiner vor mir drin. Ich habe zwar ein Hallo bekommen, ansonsten war die Stimmung düster. Kein Augenkontakt, die Dame hat mein Zulassungsschein wortlos gerichtet und mir auf den Tresen gelegt. Kollegen waren zu zweit, die andere Dame hat mir keines Blickes gewürdigt. Es ist Sommer und man kommt leicht ins schwitzen, aber um 10 Uhr war da ein Schweißgeruch in dem Zimmer, mir wurde übel. Als ich ging, verabschiedete ich mich, es kam NICHTS von den 2 Damen. Wie kann man so unmotiviert, unfreundlich zur Arbeit gehen????? Da muss man sich wirklich nicht wundern, dass die Ämter so einen schlechten Ruf haben.
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Oliver Aberle
Bürokratie die leidet. Beamt/innen durch und durch.Mehrarbeit wird mit seufzen und oje oje quittiert. Nicht mehr tun als unbedingt erforderlich.Kein Entgegenkommen und absolut strikter Ablauf. Ausser zur Toilette läuft man nirgends hin( saß im Wartezimmer und dachte es kommt mal jemand auf mich zu, da ich davor in das selbige gebeten wurde). Das ist typisch deutsch und wird nicht mehr besser. Unsere Bürokratie sitzt im Rollstuhl und keiner merkt es. Absolut Bürgerunfreundlich und abstoßend. Minus 3 Sterne gibt es leider nicht. Diese müsste ich hier vergeben.
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Joscha Loibl

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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