Zulassungsstelle in Villingen-Schwenningen (Landratsamt Schwarzwald- Baar-Kreis)

Adresse:

Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen

Kontakt:

Fax:
07721-913-8919

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Luis Franck
Nie eine Rechnung erhalten und plötzlich kommt eine Mahnung… was für ein Saftverein, so verdient man sich heutzutage scheinbar das Trinkgeld.
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C García
Seit mehr als 18 Monate wartete meine Frau auf eine Antwort von der Einbürgerungstelle, trotz zahlreche Hinweise und Emails an den Zuständigen kam nix. Für mich ist ohne Zweifeln die unfähigste Leute überhaupt!!! total unkompetent und Menschlich auch eine Katastrophe. 1 Stern ist viel zu viel!!
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Quixt
Kritische Rezension zur Führerscheinstelle Mein Besuch bei der Führerscheinstelle war leider eine gemischte Erfahrung. Von den drei Mitarbeitern, mit denen ich Kontakt hatte, hinterließen zwei einen äußerst schlechten Eindruck. Sie waren unfreundlich, wenig hilfsbereit und vermittelten den Eindruck, dass sie entweder überfordert oder schlicht desinteressiert an ihrem Job waren. Der Umgangston war unangemessen und ich fühlte mich weder respektiert noch gut betreut. Auf der anderen Seite möchte ich ausdrücklich die Arbeit einer Mitarbeiterin hervorheben, die sehr nett und kompetent war. Sie nahm sich die Zeit, meine Anliegen geduldig zu klären, und strahlte Professionalität aus, was die Situation zumindest teilweise rettete. Es ist enttäuschend, dass der Gesamteindruck durch das Verhalten eines Großteils des Teams so negativ geprägt wurde. Ein freundlicher, respektvoller Umgang sollte gerade in einer öffentlichen Einrichtung selbstverständlich sein. Ich hoffe, dass sich hier in Zukunft etwas ändert, damit sich alle Bürger bei einem Besuch gut aufgehoben fühlen.
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R. Wiederkehr
Kaum drangekommen wurde ich mit genervten Blick bedient. Alle nötigen Unterlagen zur Anmeldung für die Fahrschule zu einem erweiterten Führerschein war da. Vorab auch abgeklärt dass der erste Hilfe Kurs noch gültig ist. Durch eine OP hatte ich einen Sehtest ohne Sehhilfe, stand darauf dass ich keine brauche und wurde sogar mit einem Marker markiert. Selbst der Hinweis von mir selber dass ich keine Sehhilfe brauche und diesen bitte um Führerschein zu ändern interessierte sie nicht. Mit genervten Ton wollte sie wissen wo der Beleg für den ersten Hilfe Kurs ist. Habe dann gesagt dass dieser für diese Erweiterung nicht nötig ist. Nein, man braucht einen und ist zum Computer gegangen und zu schauen ob einer vorliegt. Und siehe da selbst der letzte ist sogar aktiv, auch wenn keiner benötigt wurde. Tag der Prüfung, siehe da, ich Brauch eine Sehhilfe laut Prüfer. Trotz dem Test schwarz auf weiß mit gelb markiert und den persönlichen Hinweis bekam sie es nicht gebacken das zu ändern. Wie wäre es mit Schulungen für Kundengespräche und Regelungen? Das wäre dringend nötig.
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Beeenii 32
Will ein Fahrzeug anmelden kurz vor Weihnachten einfach zu, Online nichts hinterlegt einfach nur schlecht.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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