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Zulassungsstelle in Villingen-Schwenningen (Landratsamt Schwarzwald- Baar-Kreis)

Adresse:

Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen

Kontakt:

Fax:
07721-913-8919

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Gunther H. Jauch
Zulassungsstelle und Führerscheinstelle sind tolle teams!
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Weisser Natalie
Keine lange Wartezeit auch ohne Termin. Sehr freundliches und hilfsbereites Personal.
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Stephen Engelking
Ziemlich effizient. Gut, einen Termin online zu reservieren. Akzeptiert EC-Karte, jedoch keine Kreditkarte
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Damir Ć.
Heute war ich gegen 14:00 Uhr bei der Kfz-ummeldung und muss mich entschuldigen und sagen, dass die ältere Dame mit Brille, die am Schalter Nr.1-2, gearbeitet hat, war sehr unfreundlich, und sie war sehr unhöflich, ohne Geduld und machte sich sogar über meine deutsche Sprache lustig. Stieß mich weg, ohne zu versuchen, mir zu helfen und einen Funken Geduld und Menschlichkeit zu zeigen. Ich bin etwas später zu Salter Nr.3 zurückgekehrt, und dort arbeitete eine Dame mit kurzen schwarzen Haaren, die das komplette Gegenteil der vorherigen Mitarbeiterin im Landrzamt war. Sie war sehr freundlich, geduldig und strahlte eine positive Energie aus. Ich wünschte, es gäbe mehr Menschen wie sie auf der Welt und in solchen Einrichtungen, und ich denke, dass wir Ausländer keine schlechte Behandlung verdient haben, nur weil wir uns entschieden haben, unser Leben und unsere Arbeit hier in Deutschland zu verbringen oder danach zu suchen.
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Elras
Sind der Meinung dass sie unbedingt IPads in den Schulen einführen müssen bekommen die Dinger aber nicht ordentlich zum Laufen. Wenn man weiterhin analog arbeiten will ist man auf sich gestellt und private Geräte sind verboten.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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