Zulassungsstelle in Donaueschingen (Landratsamt Schwarzwald- Baar-Kreis)

Adresse:

Humboldtstr. 11
78166 Donaueschingen

Kontakt:

Fax:
07721-913-6900

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Michelle
Schreckliches Personal, man glaubt kaum das die dort „arbeitenden“ Damen eine Ausbildung gemacht haben. So unglaublich unfreundlich, unprofessionell und faul habe ich noch keine andere Zulassungsstelle erlebt, als Mitarbeiterin im öffentlichen Dienst bin ich einfach nur entsetzt und frage mich ob da kein Amtsleiter dahinter steht? Normalerweise müsste ja bei der ersten Beschwerde und erst recht bei der Anzahl an schlechten Google-Rezessionen, schon längst jemand tätig werden, denn das ist definitiv kein Bild was man als Landratsamt/ Straßenverkehrsamt nach außen wiedergeben möchte. Die Regeln und Öffnungszeiten werden jedes Mal gemacht wie sie möchten, Datenschutz gibt es nicht, hier werden vertrauliche Daten laut rausposaunt. Anscheinend müssen Schilder geputzt werden um zwei Plaketten davon abzukratzen, wobei sie nichtmal großartig verschmutzt waren. Ich habe selbst zwei Jahre meines Lebens in einer Zulassungsstelle gearbeitet und ich kann sagen das ist eine pure Frechheit und solche Vorschriften stehen nirgendwo geschrieben. Grundsätzlich wird dort schrecklich mit Bürgern umgegangen, jeder der diese Zulassungsstelle besucht berichtet dasselbe, freche und respektlose Mitarbeiter, die einfach keine Lust auf ihren Job haben und denken sie können von oben herab mit den Bürgern umgehen, nur weil man etwas von ihnen braucht und es offensichtlich nicht selbst machen kann. Machtmissbrauch meiner Meinung nach, vielleicht weil sie sonst nirgends eine große Rolle spielen im Leben? Um 13:40 stehen die Damen an einem Tisch und halten Kaffeetratsch zusammen, behauptet wird dass man keinen mehr annimmt und man früher kommen soll, in Villingen weiß ich aus internen Quellen jedoch das erst ab 13:45 keiner mehr angenommen wird, ausgeschrieben ist das jedoch nirgends. Das ist eine Blamage für das Landratsamt, die Mitarbeiterinnen machen dem schlechten Ruf des öffentlichen Dienstes alle Ehre, leider zu Ungunsten der Mitarbeiter die sich wirklich bemühen. ❗️Vielleicht spreche ich hier deshalb eine Erinnerung an die Bürger aus, die das hier lesen. Schreibt neben der Google Rezession auf jeden Fall noch eine Email oder einen Brief an Herrn Fetzer, den Leiter des Straßenverkehrsamtes, und berichtet über diese beschämenden Umstände in seiner Außenstelle in Donaueschingen, vielleicht passiert dann nach Jahren mit diesem Benehmen dort, mal etwas in Richtung Besserung.
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Bernd Roßbach-Emden
SCHLIMMER GEHT NIMMER! Kfz-Zulassungsstelle beim Landratsamt in Donaueschingen, trotz weihnachtlicher Milde ein absoluter Albtraum in Sachen "Bürger"orientierung. Nach den Google Rezensionen mit 2,8 Sternen - bei jedem Personalverantwortlichen würden bei diesen Bewertungen alle Alarmglocken klingeln - haben wir, wie empfohlen, unsere Termine online gebucht. Sollte eigentlich klappen.Tatsächlich gab es zwei Terminerinnerungen vorab. Vorbildlich. Nun hat die Kfz-Zulassungsstelle zwei Eingänge, was wir nicht wussten (die Mitarbeiterinnen anscheinend auch nicht), denn wir standen 10 Minuten vor dem Termin um 09.30 Uhr vor verschlossener Tür. Da half kein klopfen und Klinke drücken. Vielleicht wurden am 29.12. alle Termine online vergeben und die Tür wird punktgenau geöffnet?! Leider war auch die Pforte nicht besetzt und eine mit Vespertüte vorbeihuschende Behördenmitarbeiterin verschwand schnell hinter einer Tür zur Pause. Gott sei Dank lief uns ein Behördenfahrer über den Weg, der für die verschlossene Tür 1,5 Stunden nach Dienstbeginn auch keine Erklärung hatte. Wir sollten einmal um das Gebäude herumgehen und den anderen Eingang benutzen. Tatsächlich, da gab es ein Wartezimmer voll wie in einer Kinderarztpraxis bei einer Grippewelle. Und unsere Reservierungsnummern waren gerade übersprungen gewesen. Zeitgleich machte die Mitarbeiterin eines in der Zulassungsstelle untergebrachten Dienstleisters, die Mitarbeiterinnen der Zulassungsstelle darauf aufmerksam, dass der weitere Zugang noch immer abgeschlossen sei. Das war mein Zeichen. Ich erklärte der Dame, dass wir zuvor vor dieser verschlossenen Tür standen und deshalb unseren Aufruf ohne eigenes Verschulden wohl um wenige Sekunden verpasst hätten. Die genervte und unfreundliche Antwort war, da könne sie nichts machen, es hätte ein EDV Problem gegeben und wir müssten jetzt trotz Termin und verschlossener Tür (eindeutiges Verschulden der Damen) warten wie alle anderen auch. Ob unsere Nummer nochmal aufgerufen werde wissen und interessiere sie nicht. Auch eine zweite angesprochene Mitarbeiterin war genervt, unfreundlich und desinteressiert. Hätte ich das nicht selbst erlebt, ich würde es nicht glauben wollen. Wir werden jetzt einen Dienstleister beauftragen, denn Unwilligkeit ist die gesteigerte Form von Unfähigkeit. Kleiner Tipp: In Zukunft die Türen zu den Öffnungszeiten aufschließen und ein Blatt sichtbar aufhängen, dass es wegen EDV Problemen zu verlängerten Wartezeiten kommt und gebuchte Termine keine Geltung mehr entfalten. So einfach geht das.
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PrototypiaLP
Termin um 08:30 gemacht. Es ist 09:30 und ich warte immer noch. Hat bis 09:05 gedauert bis die überhaupt angefangen haben Leute aufzurufen. Und es ist auch eine Frechheit 2 von 3 Schalter für die ohne Termin zu haben. Gut Möglich das ich länger warten muss als welche die sich einfach eine Wartemarke genommen haben. Edit: Eine Frechheit. Einfach eine Frechheit. 5 Leute mit Wartemarke sind drangekommen. Gerade eine Person die einen Termin hat. Und dann noch so ehrenlos sein und "Bitte 5 Minuten vor dem Termin ankommem" in die E-Mail schreiben.
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Ne Yu
Ich war sehr unzufrieden mit meinem Besuch bei der Kfz-Stelle in Donau-Eschingen. Die Dame am Schalterplatz 5 war äußerst unfreundlich und hat mir direkt unterstellt, dass meine Angaben nicht korrekt seien, obwohl alles ordnungsgemäß war. So ein Ton und Umgang mit Bürgern ist wirklich unangemessen. Ich hätte mir einen respektvolleren und professionelleren Umgang gewünscht.
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Milan Wehrle

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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