Zulassungsstelle in Donaueschingen (Landratsamt Schwarzwald- Baar-Kreis)

Adresse:

Humboldtstr. 11
78166 Donaueschingen

Kontakt:

Fax:
07721-913-6900

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Christine Zelman
Einwandfrei :-) Ich hatte zuvor online einen Termin gebucht. Die Mitarbeiterinnen waren alle angenehm freundlich, vor allem die Dame, die mir meine neuen Schilder gedruckt hat. Es war viel los und fast Feierabend Stimmung um 17 Uhr, nichtsdestotrotz hatte man nicht das Gefühl, dass man abgefertigt wird. Vielen Dank!
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Peggy Borcherdt
Lange Wartezeizen,2 Mitarbeiter die sich um Schalter und die anderen 2 Mitarbeiter kümmern.Bearbeiterin selber war nett.Trotzdem nicht empfehlenswert.Kassenautomaten funktionieren auch nicht,wie Sie sollen.
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Michael Weidner
Führerscheinstelle gibt es nicht mehr in Donaueschingen. Bei Google steht geöffnet. Ist auch schwer zu ändern.
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D. K.
Kann die negativen Kommentare nicht verstehen, sehr freundlicher Umgang und es wird sich stehts bemüht alles schnell abzuarbeiten.
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Natascha Bulut
Absolut nicht zu empfehlen. Der Kassenautomat funktioniert nicht und anstatt den wartenden Kunden das zu sagen damit sie die Möglichkeit haben wieder zu gehen , bearbeiten sie die Papiere um den Leuten dann zu sagen das man warten müsste bis der Automat wieder geht. Und wenn man dann fragt ob sie das Problem in den Griff bekommen oder wissen wie lange es dauert kommt als Antwort man wäre auf sich allein gestellt . Noch dazu wird man dann noch von anderen Kunden von der Seite angeschrien das die armen Damen ja nicht dafür könnten . Ja klar können sie nix dafür aber sie klären auch nicht darüber auf damit man die möglichkeit hat woanders hin zu gehen. Generell sehr sehr lange Wartezeiten da teilweise nur ein Schalter besetzt ist oder zwischendrin getratscht wird. In villingen ist das nicht so. Dort war ich innerhalb von 15 Minuten fertig ( Abmeldung und Neuzulassung) obwohl es dort auch richtig voll war. Da fahre ich lieber nach Villingen und werde freundlich behandelt und es wird vor allem kompetent und zügig gearbeitet.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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