Zulassungsstelle in Schwäbisch Hall (Landratsamt Schwäbisch Hall)

Adresse:

Karl-Kurz-Straße 44
74523 Schwäbisch Hall

Kontakt:

Fax:
0791-755-7410

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Nicole Tomzig
Hatten heute einen Termin zur Auto Zulassung, die Dame an unserem Schalter war sehr unfreundlich und hat uns wie Idioten behandelt!!! So eine Frau hat in einem Beruf wo man mit Menschen zu tun hat wirklich nix verloren !!!!
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libertad 63
Hatte Onlinetermin um 12:20 Uhr und kam erst um 12:40 Uhr wurde aber nach Rücksprache dann doch noch drangenommen obwohl um 13Uhr geschlossen wurde.Das nenne ich kundenfreundlich.
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Marco
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Dieter Heil07
Sehr freundlich, hilfsbereit, unglaublich schnell , echt klasse,
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H. P.
Termin online gebucht. Der QR-CODE der Buchung muss auch mitgebracht werden, zum Check-in. Konkreter Ablauf des Termins (einzelne Stationen) ist im Warteraum beschrieben. Aufruf zum Termin erfolgt, nach dem QR Code scannen, über die Bildschirme. Wartezeiten von vielen Tagen auf einen Termin sind grenzwertig. Formulare für SEPA-Einzug liegen im Warteraum und sollten vor dem Termin ausgefüllt werden. Nummerntafeln können vor Ort erstellt werden. Ein Online-Vergleich lohnt sich, wenn das Kennzeichen zur Anmeldung und die richtige Größe (Moped, Motorrad) vorab bereits bekannt ist Parkplätze ausreichend, kostenpflichtig.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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