Zulassungsstelle in Wiesloch (Landratsamt Rhein-Neckar- Kreis )

Adresse:

Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch

Kontakt:

Fax:
06222-3073-4134

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Ni K
Jetzt darf ich auch mal meine Bewertung abgeben 😊 Die Mitarbeiter/innen der ZuLa Wiesloch sind ALLE kompetent, freundlich und extrem Zielorientiert. Ich habe selten ein solch tolles Team kennen gelernt 😊 Man sollte auch mal hinter die Kulisse schauen dürfen, was ein Riesen Aufwand dahinter steckt. Die Öffnungszeiten haben nichts mit den Arbeitszeiten zu tun. Hier gibt es genug Nacharbeit zu leisten/Stämmen. Auch weitere Arbeitsgänge sind hier (fürs Publikum unsichtbar) zu leisten. Trotz extremen Bedingungen und Auslastungen, erhält man hier zeitnahe einen Termin. Die Unzufriedenheit der Kunden, liegt meist daran, dass diese ihre erforderlichen Unterlagen nicht vollständig dabei haben. Ich gehe sehr gerne in die ZuLa Wiesloch. Liebe Grüße und auf ein baldiges Wiedersehen ☺️
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Yasemin Ta
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Antonio Pap
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Christ Elisabeth
Ging wie immer reibungslos, pünktlich und schnell.
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Christian
Das einzig Positive war der Typ der mich bedient hat, der war zumindestens nett. Vom Autohaus zugeschickten Fahrzeugbriefe gehen trotz Einwurf Einschreiben angeblich zuerst nach Heidelberg zur Zentrale und werden dann mit der Hauspost nach Wiesloch weitergeleitet. Wenn man es weiß, dann schickt man am besten den Brief 4 Wochen vorher zu🙄 so durfte ich zwei Stunden warten bis um 10 Uhr die Haus Post da und verteilt war.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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