Zulassungsstelle in Sinsheim (Landratsamt Rhein-Neckar- Kreis)

Adresse:

Muthstr. 4
74889 Sinsheim

Kontakt:

Fax:
06221-522-5520

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Esvau
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Ni Wa
Achtung bei EU Fahrzeugen wird das Schreiben bzgl. der Fahrgestellnummer nicht akzeptiert - wird jedoch nicht darüber informiert! Mal wieder best Service unserer Behörden und Dienstleister...
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Ralf Burdina
War heute morgen dort und muss sagen, sehr freundlich, hilfsbereit. Daher 5 sterne. Nochmals herzlichen Dank von mir 👏👏🫶
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The Free Rider
Vorab den 1 Stern gibts nur weil der Termin auch termingerecht stattgefunden hat. Wo fang ich nur an... Man kommt, nach zuvor online reservierten Termin, dort an und möchte sich an einem "Anmeldeterminal" als anwesend anmelden. QR Code scannen und fertig... denkste.. Da sagt einem das Ding das man zu früh da ist und sich nicht anmelden kann.. also wartet man als "guter und lieber sehr pünktlicher Bürger" bis, wie in meinem Fall die 5min "Überpünktlichkeit" abgelaufen sind und scannt dann erneut... das ist so derart dämlich das es mir die Sprache verschlägt..Mit dem Ergebnis das man einen Wartenummer auf einem Zettel ausgedruckt bekommt.. soweit so unsinnig.. ich habe doch einen fixen Termin der bereits zeitlich als auch verwaltungstechnisch zugeordnet und vor Ort per Code efasst ist..wozu der Mehraufwand? Wozu digitalisierte Dinge erneut analogisieren? Aber es wird noch besser..Man betritt den Raum sagt guten morgen, wie es sich gehört und als Antwort gibt es nur "um was es geht" ... soziale Kompetenz ungenügend, nicht versetzt in die nächst höhere Gehaltsgruppe.. Die allgemeine Freundlichkeit wird sich wahrscheinlich für die Pausen aufgehoben, oder ist man mit sich und oder in seiner beruflichen Situation einfach sehr unzufrieden? Ich frag für nen Freund? Dann bekommt man ganz nebenbei erzählt das das Computersystem abgestürzt ist.. und man da nix machen kann. Im selben eher barschen Tonfall geht's weiter .Auf Fragen bekomme ich eher abschätzige und im Detail auch falsche Antworten weil man nicht zuhört oder nicht will. Egal die Dame am Schalter hat ja ohnehin keinerlei Entscheidungsgewalt.Dann muss ich ein zweiseitiges Formular ausfüllen obwohl bereits Ausweis und alter FS In den Händen der Dame ist. Kein Dienstleistungsgedanke. Als ich nun endlich den Verwaltungsakt hinter mich gebracht hatte, kam ich in den jetzt merklich vollen Wartetebereich zurück. Dort herrschte Unruhe weil die gebuchten Termine nicht stattfanden.. ich erwähnte dann gegenüber einer Person die zuvor mit mir gewartet hatte, das zumindest in der FS-Stelle das System abgestürzt sei.. das wusste bis dahin KEINER der wartenden Personen! Das empfinde ich persönlich als respeklose Frechheit. Schließlich haben sich diese Personen ebenso freie Zeit einplanen oder gar Urlaub nehmen müssen. Ist es da zuviel verlangt einmal vor die Tür zu treten und die wartenden Bürger zu informieren? Es ist kein Mesch aus Langeweile da! Ein einfaches : "Es tut uns leid , derzeit sind unsere Systeme abgestürzt, wir können nicht oder nur sehr eingeschränkt die Termine abarbeiten..Wir bemühen uns dieses Problem schnellstmöglich zu beheben.. NEIN!! Nichts wird unternommen, es wird einfach ignoriert. Sozialkompetenz wie ein Kieselstein... Ein letzter Kommentar an eben genau diese Personen die dort ihren Job so unambitioniert machen , das man es schon schmecken kann. Mit so einer Einstellung wird es schwer für Sie auf dem freien Markt einen adäquat bezahlten Job zu finden... denn, falls sie es noch nicht erfasst haben, ihr Stuhl wird bald durch eine KI ersetzt werden... denn man benötigt eigentlich niemanden mehr der ihre Arbeit in Person erfüllt... einfach mal im europäischen Ausland umschauen.. da macht der Bürger das von zuhause, am PC, Tablet etc.. ganz ohne Personenkontakt mit Menschen die einem ganz offen zeigen wie gern sie wo anders wären.. Ich mag ja das KI Zeug nicht wirklich, aber ... zumindest erspart die KI einem den Anblick in ein frustriertens und zutiefst gelangweilts Gesicht... An die Amtsleitung in Sinsheim. Bitte veranlassen sie Schulungen zum Thema "Umgang mit Kunden" "Freundlich sein auch wenn's schwer fällt" oder sortieren sie die unwilligen, unfreundlichen und zum Teil inkompetenten Mitarbeiter aus.. Denn, wenn sie auf den Bewertungsschnitt schauen werden sie mir leider Recht geben... Aber ja ich weiß... ist ja nicht die freie Marktwirtschaft, denn dann wären viele Stühle längst leer.
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Alex S.
Wir waren heute bei der Zulassungsstelle Sinsheim im Rhein-Neckar-Kreis, und trotz einiger Schwierigkeiten mit der EVB-Nummer wurden wir hervorragend betreut. Besonders hervorheben möchten wir den jungen Mann am Schalter 6: Er war äußerst zuvorkommend, hat uns mit großer Geduld unterstützt und sich Zeit genommen, bis alles geklärt war. Diese positive Erfahrung macht den Besuch wirklich stressfrei. Dafür 5 Sterne – absolut empfehlenswert! Hierfür nochmals ein VIELEN D A N K ! ! !

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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