Zulassungsstelle in Sinsheim (Landratsamt Rhein-Neckar- Kreis)
Adresse:
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Capt Einsicht





Gerne auch nur als halber oder 1/4 Stern zusehen. Telefonisch nie zu erreichen und wenn doch dann hat man aus dem Wirrwarr von 5 verschiedenen Rufnummern doch die falsche gewählt und wird auf eine andere verwiesen. Hab es auch bereits per E-Mail probiert und wurde auf die Telefonnummern hingewiesen. In diesem Sinne vielen Dank für die Zeitverschwendung
Klaus M.





Mit Onlinetermin bei der Führerscheinstelle relativ geringe Wartezeit, deshalb 2. Sterne. Die Mitarbeiterin war aber leider sehr schroff und unfreundlich. Sie trat sehr hoheitlich auf und schickte mich erstmal wieder weg. Man merkt hier deutlich das gefühlte Über-/Unterordnungsverhältnis im Monopol der Behörde. Von Kundenservice leider keine Spur.
Doreen Richter





Zulassungsstelle Schalter 25, hatte Sie noch kein Kaffee oder Frühstück??? Wir schieben es auf die Uhrzeit! Ist die Jobauswahl richtig für Sie? Eine Drahtbürste wäre geschmeidiger als diese Dame war. Ich würde KEINEN Stern vergeben.
Ui Muell





Die KFZ-Zulassungsbehörde in Sinsheim ist wirklich ein Ort, an dem der Service stimmt. Schon beim Betreten der Behörde merkt man sofort, dass hier auf eine angenehme Atmosphäre und ein kundenfreundliches Umfeld geachtet wird. Das Personal ist durchweg sehr freundlich und hilfsbereit, was den gesamten Aufenthalt angenehm macht.
Besonders hervorzuheben ist, dass die Mitarbeiter sich immer Zeit nehmen, um Fragen zu beantworten und bei Bedarf auch umfassende Erklärungen zu geben. Auch bei komplexeren Anliegen wird man kompetent unterstützt und fühlt sich nicht abgefertigt. Das sorgt für eine entspannte und stressfreie Erfahrung – was bei einer Behörde nicht selbstverständlich ist!
Die Bearbeitung der Anliegen erfolgt in der Regel zügig, und auch die Wartezeiten sind angenehm kurz. Die Räumlichkeiten sind gut organisiert, und man findet sich schnell zurecht. Alle nötigen Informationen und Formulare sind klar und übersichtlich verfügbar, sodass man nicht lange suchen muss.
Fazit: Die KFZ-Zulassungsbehörde Sinsheim bietet einen hervorragenden Service mit freundlichem Personal und einer angenehmen Atmosphäre. Wer hier seine Anliegen erledigt, wird mit Sicherheit gerne wiederkommen – hier fühlt man sich gut betreut!
ilker burak günerergin





Mit Termin sehr schnell
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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