Zulassungsstelle in Reutlingen (Landratsamt Reutlingen)

Adresse:

Bismarckstr. 47
72764 Reutlingen

Kontakt:

Fax:
07121-480-1828

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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F. S.
Schon traurig, dass wir im Jahr 2026 trotz aller technischen Möglichkeiten eher einen Rückschritt als einen Fortschritt erleben. Man freut sich auf ein neues Fahrzeug und muss dann teilweise zwei bis vier Wochen auf einen Termin zur Zulassung warten. Das erinnert einen fast daran, wie sich Menschen früher gefühlt haben, in der DDR, wenn sie auf einfache Dinge monate- oder sogar jahrelang warten mussten. So etwas sollte im digitalen Zeitalter einfach nicht mehr vorkommen. Es wäre sinnvoll, regelmäßig Tage oder Zeit Fenster anzubieten, an denen Privatpersonen auch ohne Termin bedient werden. Außerdem sollte das Terminvergabesystem so angepasst werden, dass gewerbliche Händler nicht wochenlang sämtliche Termine im Voraus blockieren können. Eine Begrenzung auf beispielsweise drei Termine pro Woche und Händler wäre aus meiner Sicht fair und würde privaten Fahrzeughaltern deutlich bessere Chancen auf zeitnahe Termine geben. Ein modernes Zulassungssystem sollte den Bürgern das Leben erleichtern – nicht unnötig erschweren. Hier besteht aus meiner Sicht dringend Verbesserungsbedarf.
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Michael Hartmann
Wenn man eine Bürgerfeindliche Verwaltung will, sollte man unbedingt nach Reutlingen ziehen. Warum? Weil viele Unfähigkeiten einem nur Zeit, Nerven und Geld kosten. Problem: KfZ kam nicht durch den TÜV. Hat erstmal nichts mit dem Landratsamt zu tun. Erst, wenn sich dieses einschaltet, da das Kfz als Verkehrs untüchtig deklariert wurde. (Kann das Landratsamt auch nichts für) Jetzt kommt aber ein Schreiben vom Landratsamt, das das Fahrzeug stillgelegt ist und bis zu einem Termin X abgemeldet werden muss. Ist-Termin zur Abmeldung 29.06. Terminvorschlag Zulassungsstelle 06.07. Kleine Diskrepanz. Mehrere Telefonate endlich Termin 30.06. Frage, wer zahlt den möglichen Einsatz des Vollzugdienstes, auch wenn das Problem die Kfz Stelle ist? (Wurde in dem Schreiben natürlich sofort angedroht) Antwort: Sie. Das Ganze ist nur ein kleiner Auszug der Seltsamkeiten die ich in den 4 Tagen bei meinen Telefonaten mit der Zulassungsstelle hatte. Fazit.: wenn man Probleme hat, dann muss man diese halt selbst lösen. Hofft nicht darauf, in Reutlingen Hilfe zu bekommen.
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Marc
Ich war letztes Jahr in RT mein Wohnmobil hatte ein h Kennzeichen bekommen. Da wurde mir noch mitgeteilt das etwas falsch eingetragen ist und sie das gerne gleich richtigstellen würden. Haben sich sehr bemüht. Dann lies ich das Auto meiner Frau neu zu. An diesem Tag hatten sie einen kompletten Systemausfall. Auch hier wurde mir natürlich mit Wartezeit alles erledigt. Alle waren sehr hilfsbereit und freundlich. Heute hatte ich wieder einen Termin kam nach Max. 10 min warten dran und es wieder eine sehr freundliche Frau am Schalter sogar die Dame vom Systemausfall hat sich an mich erinnert und kurz mit mir gequatscht. Im Vergleich zu früher ist hier mittlerweile ein sehr freundlicher und kundenorientierter Service gegeben. Vielen Dank so macht der Gang zum Amt Spaß.
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Volker Wörner
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Markus Götz
Absolute Pünktlichkeit .... sehr freundliche Mitarbeiter ...

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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