Zulassungsstelle in Waiblingen (Landratsamt Rems-Murr-Kreis)

Adresse:

Alter Postplatz 10
71328 Waiblingen

Kontakt:

Fax:
07151-501-1747

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Katar
Inkompetente und unfreundliche Mitarbeiterin. Während dem Fahrzeug-Anmeldungsvorgang geht die von Anfang an schlecht gelaunte Mitarbeiterin einfach weg und bricht mitten in der Fahrzeug-Anmeldung den gesamten Vorgang ab und sagt ich solle einen neuen Termin machen. An Unprofessionalität und Dreistigkeit nicht zu überbieten. 0/5
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Miu Sener
17.01.25 hatte ich einen termin um 7:45. Ich wurde nach 5 min aufgerufen. Dann wirde ich zu den schilderhändlern geschickt und soll danach wieder eine wartenummer ziehen?! So wurde es mir zumindest gesagt von der dame am schalter 4. Jetzt ist es 8:45 und ich warte immer noch trotz termin! Wenn ihr es nicht schafft dann lasst es sein leute. Ich hoffe die die neu eingestellt werden sind kompetenter.
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T. 1006
Immer wieder eine Freunde, in unserem Landkreis ein Auto zuzulassen! Ich hatte mit Termin eine Aufenthaltsdauer von insgesamt 12 Minuten. Großes Lob an die Mitarbeiter der Zulassungsstelle in Waiblingen.
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Christian Hubrich
Superschnelle Zulassung eines Pkws mit vorab Terminreservierung! Minimale Wartezeit. Toller Service, weiter so :-) Parken ggü. in der Postplatzgarage die ersten 30 min. kostenlos - hat geklappt!
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Menno
Furchtbar lange Warteschlangen und starre Bürokratie. Ich habe meine Nummer auf dem Display verpasst und sie wollten mir an der Rezeption nicht helfen, weil ich 1 Minute „zu spät“ war. Dieser Standort benötigt dringend einen effizienten Kundenservice und höfliches Personal. Ich verstehe auch nicht, warum die Öffnungszeiten so kurz sind!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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