Zulassungsstelle in Backnang (Landratsamt Rems-Murr-Kreis)

Adresse:

Erbstetter Str. 58
71522 Backnang

Kontakt:

Fax:
07191-895-4015

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

Avatar
Árpee Pozmann
Der Angestellte war herablassend und phlegmatisch. Er war mir keine Hilfe. Ich würde ihm gerne einen Namen geben, aber ich werde mich nicht auf sein Niveau herablassen.
Avatar
Mar Tr
Sehr zuvorkommend, freundlich, kompete und sehrgut organisiert. Einfach genial!!
Avatar
Robin Stanimirovic
Also ich bin normalerweise nicht der Typ der eine Rezension schreibt schon gar nicht negativ aber ich bin der Meinung das vor dieser abartigen unhöflichkeit gewarnt werden sollte ich wollte mein Auto dort abmelden nachdem ich endlich mal dran genommen wurde nach einer Ewigkeit wurde ich direkt weggeschickt mit der Begründung der Stempel sei beschädigt sie würde mein Fahrzeug nicht abmelden da sie dafür nicht zuständig sei und ich soll mich an LB wenden und habe dort direkt angerufen der nette Herr dort meinte sogar das es eine Frechheit sei das sie es nicht gemacht hat und er darin kein Problem gesehen hat es abzumelden! Also nimmt viel Geduld mit bitte .
Avatar
Frau Fisch
Abläufe gehen relativ zügig, insbesondere mit Termin, keine langen Warteschlangen oder ähnliches. Kennzeichen sind vor Ort erhältlich zum Preis von 17€/Stück, also besser online bestellen. Das Personal habe ich teilweise als unfreundlich und (unbegründet) wenig hilfsbereit erlebt, das ist schade. Zugang ist barrierefrei möglich.
Avatar
Nikos Geladaris
Mein Besuch im Landratsamt Rems-Murr-Kreis war leider enttäuschend. Die Wartezeit war sehr lang, und es hat 45 Minuten gedauert, um zwei Bürger zu bedienen. Ich hoffe, dass die Abläufe zukünftig verbessert werden, um effizienter zu arbeiten.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

Route berechnen

Fahrzeuge zu kaufen

Nr.: 12338

Hyundai i10 FL 1.2 Style DAB|CarPlay|Sitzheizung

Dez. 2018
Schaltgetriebe
50.920 km
Benzin
Schwarz
64kW (87 PS)
PkwKleinwagenGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug

10.990,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 18360

Hyundai i20 1.0 T-GDi Kamera|CarPlay|Sitzheizung

Aug. 2021
Schaltgetriebe
37.300 km
Benzin
Weiß
74kW (101 PS)
PkwKleinwagenGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug

14.990,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 18359

Hyundai i20 1.0 T-GDi Kamera|CarPlay|Sitzheizung

Okt. 2021
Schaltgetriebe
33.450 km
Benzin
Rot
74kW (101 PS)
D
PkwKleinwagenGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug
  5,6 l/100km (komb.), 127 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: D

15.490,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.