Zulassungsstelle in Wangen i.Allgäu (Landratsamt Ravensburg)

Adresse:

Liebigstr. 1
88239 Wangen i.Allgäu

Kontakt:

Fax:
07522-996-5208

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Wo Du
Ich habe leider keinen online Termin buchen können, da ich nicht genau wusste wann der Fahrzeugbrief per Post ankommt. Ich habe das Auto in Norddeutschland gekauft. Der Brief wurde per Post an mich gesendet. Nachdem die Post mir erst nach 4 Tagen den Brief zugesendet hat, bin ich anschließend ohne Termin am Donnerstag Nachmittag zur Zulassungsstelle gegangen, auch mit dem Verständnis, das alle Personen mit einem Termin Vorrang haben. In der Zulassungsstelle waren vor mir 2 Personen die von den Angestellten bedient wurden. Nachdem nur noch ein Kunde da war, bin ich an einen freien Schalter gegangen. Da wurde ich gefragt, ob ich einen Termin habe. Nachdem ich keinen Termin hatte wurde mir gesagt das ohne Termin keine Zulassung möglich ist. Ich habe der Angestellten meine Gründe erklärt, warum ich keinen Termin habe, das hat sie aber nicht interessiert. Inzwischen war in der Zulassungsstelle kein Kunde mehr da, aber auch das hat die Mitarbeiterin nicht interessiert. Ich ging dann mit einem dicken Hals aus der Zulassungsstelle und nachdem ich dann von außen gesehen das sie ein Kaffee oder Teekränzchen gemacht haben, da war ich ziemlich verärgert. Genau solche Mitarbeiter bringen eine Institution noch mehr in Verruf. Ich habe durch diese Verweigerung meinen Urlaub absagen müssen. Sehr positiv muss ich die Zulassungsstelle in Leutkirch erwähnen, da ich anschließend mein Auto angemeldet habe und 2 Stunden ungeplant vorher da war. Unkompliziert wurde mir eine Nummer zugeteilt, und innerhalb kürzester Zeit konnte ich mein Auto zulassen. So muss es funktionieren.
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majster5610
Ich wollte das Auto am 29. Oktober anmelden. Der nächste und schnellste Termin ist der 4. November. Die Online-Termin Rervierung ist ein Missverständnis.
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Jürgen Romankiewicz
Online termin gebucht und 15 min vorher da gewesen. Nach 5 min dran gekommen. Super nett bedient worden. Schnell und reibungslos vonstatten gegangen. Top jederzeit wieder.
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Tiffy Reich
Super freundliche Personen dort und sehr hilfsbereit
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Bianca Fackler

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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