Zulassungsstelle in Ravensburg (Landratsamt Ravensburg)

Adresse:

Friedenstr. 6
88212 Ravensburg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0751-85-1405

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Martin M.
1,5 Wochen auf den nächsten freien Termin warten, um einen PKW abzumelden, der verkauft wurde! Ernsthaft, lebt ihr noch in der Realität? Des Weiteren wollte ich ein Motorrad ohne Papiere anmelden. Ich war dreimal vor Ort: Sie brauchen noch diese Unterlagen, die Unterlagen beschafft, vorab zur Prüfung per E‑Mail an die KFZ-Stelle gesendet. Ja passt, Sie können Ihr Fahrzeug zulassen … das Spiel ging so dreimal hin und her, Motorrad wurde nicht zugelassen. Jedes Mal Gleitzeit nehmen und nach RV fahren für nichts. Die Leute sind inkompetent, genauso wie die Vorgesetzte! Einen Termin in der Zulassungsstelle Bad Waldsee gemacht, siehe da, Motorrad wurde anstandslos zugelassen. Tipp an alle: Meidet diesen Laden, soweit es geht, lieber nach Bad Waldsee oder Wangen gehen.
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Robert Krämer
Wichtige Erwähnung: Ich spreche hier nur über die äußerst positive Erfahrung mit der lieben Frau Bagic (hoffentlich sehen Sie das). Der Vorfall war im Jahr 2025. Ich hatte einen Audi A3 nach Litauen verkauft, das Fahrzeug online auf einer anderen Seite abgemeldet. Kurzerhand eine Bestätigungsemail bekommen und somit das Auto (+Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, ohne Kennzeichen) dann dem Käufer mitgeben. 1 Stunde nachdem der Käufer weg war, bekomme ich eine weitere Mail, dass das Fahrzeug NICHT abgemeldet werden konnte. Die Abmeldung auf zwei anderen Seiten versucht, vergeblich. Termin bei der Zulassungsstelle in Waldsee ausgemacht, da ich noch vorher Bilder vom Fahrzeugschein gemacht und somit die Ziffern vom Fahrzeugschein hatte, welche man zum abmelden braucht und noch die Kennzeichen da gehabt. Termin erst 3 (!) Wochen später bekommen. Währenddessen ist das Auto angemeldet im Ausland unterwegs. In der sch e*ß Zulassungsstelle in Bad Waldsee gewesen, denen mein Anliegen geschildert. Ich lege die Kennzeichen hin und sage der Dame, dass ich ein Bild vom Fahrzeugschein habe, diesen aber offensichtlich aufgrund des Vorfalls nicht vorlegen kann. Die Dame wollte mir nicht mal mehr zuhören und hat mich mit den Worten "mit Kopien arbeiten wir hier nicht" abgewimmelt. Dann hatte ich sie gefragt was ich denn machen soll. Sagte sie zu mir, dass der einzige Weg über den Anwalt gehen kann, welcher den Kontakt zum Käufer im Ausland herstellen soll, da die Daten von ihm auf dem Kaufvertrag standen. Das heißt: Ich soll mit meinem Privatvermögen den Anwalt zahlen, da ich keine Rechtschutzversicherung habe. Mehrfach persönlich den Kontakt zum Käufer gesucht, wurde dann erpresst, dass ich ihm den ganzen Kaufpreis zurückerstatten soll, er den Fahrzeugschein schickt, ich das Fahrzeug abmelde, ich den Fahrzeugschein zurücksende und er mir dann das Geld zurück sendet. Ratet mal zu wie viel Prozent ich mein Geld wiedersehen würde. Kleiner Tipp: Gleich null. Währenddessen hat der Vater meiner Freundin, welchem der Wagen gehört, einen Termin in Waldsee ausgemacht, um es auch zu versuchen (vielleicht hat er ja mehr Glück). Wieder 3 (!) Wochen Wartezeit. Nur um kurz meine Perspektive zu schildern: Jedes Mal wenn ich in den letzten Monaten da war, dann waren da maximal (neben mir) 2 "Kunden" da. Auch bei längerer Wartezeit. Warum sie aber kaum Termine frei haben, ein Rätsel. Nach 3 Wochen haben sie ihn, genau wie mich, mit den selben Worten abgewimmelt. Egal was man danach sagt, die Damen hören einem nicht mehr zu. Also habe ich mich nochmal zusammen gerafft und die Zulassungsstelle in Ravensburg angerufen, wo die liebe Frau Bagic ran ging. Ihr habe ich mein Problem umfangreich geschildert und bedanke mich an der Stelle, für das Zuhören. Sie verstand mein Problem direkt. Wir einigten uns darauf, dass ich ihr die Nummern vom Fahrzeugschein übermittle, damit sie diese mit den eingetragenen Daten abgleichen kann. Keine einzige Ziffer war richtig. Danach setzte sie sich für mein Problem ein und klärte das Ganze im Hintergrund ab. Sie meldete sich nach einer Stunde bei mir, sodass ich das KFZ online abmelden konnte. Ihr wisst nicht, was für eine Erleichterung mir diese Frau beschert hat. Knapp 3 Monate nach dem Verkauf konnte ich endlich das Auto abmelden und der Vater meiner Freundin musste nicht mehr für das Fahrzeug haften, welches nicht mehr in seinem Besitz ist - Keine KFZ-Steuer, keine Versicherung, gar nichts! Jetzt aber das Spannende! Frau Bagic konnte selbst nicht nachvollziehen, warum ich die falschen Ziffern im Fahrzeugschein hatte. Also hatte die Zulassungsstelle in Bad Waldsee damals, als das Auto zugelassen wurde einen Fehler gemacht und falsche Ziffern in den Fahrzeugschein eingetragen. Nochmals zum Verständnis: Zulassungsstelle Bad Waldsee macht einen erheblichen Fehler, lässt nicht mit sich reden und sagt mir dann, dass ich mit meinem Privatvermögen dafür aufkommen muss. Wer hat euch ver rscht? Danke Frau Bagic und liebste Grüße. Sie haben mir wirklich geholfen!
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Agim Gashi
Ich hatte bei der Zulassungsstelle einen Fehler gemacht und den Termin falsch gebucht. Fehler passieren – aber es braucht Menschen wie Frau Grozdanoska, die sie nicht nur erkennen, sondern auch mit Geduld und Herz ausbessern. Sie hat sich wirklich Zeit genommen, alles richtigzustellen und mir zu helfen, damit am Ende alles perfekt passt. So etwas ist heute nicht selbstverständlich. Wenn es mehr als fünf Sterne gäbe, wäre dieser Einsatz ein Unendlich-Zeichen wert. Ich würde Frau Grozdanoska jederzeit weiterempfehlen – wer eine Person sucht, die Dinge richtig und zuverlässig erledigt, ist bei ihr genau richtig. Vielen Dank für die tolle Unterstützung!
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Turnadox / TX
Oha bruder ich will auto zulassen muss einfach 1/5 wochen warten was das jaaaa
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Florian Lukas
Fahrzeug ummelden problemlos möglich, wegen Termin keine lange Wartezeit, nette Bearbeiterin, sauberes Gebäude, kostenlose Parkplätze top. Auch das andere Auto online abmelden ging super einfach- ich war begeistert und hatte das erste mal das Gefühl in einem modernen Deutschland zu leben :)

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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