Zulassungsstelle in Bad Waldsee (Landratsamt Ravensburg)

Adresse:

Friedhofstr. 12
88339 Bad Waldsee

Kontakt:

Fax:
07524-9748-1118

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Kathrin Amann
Ich war rundum begeistert. Schon beim Betreten wurde ich sehr herzlich empfangen. Das gesamte Team ist ausgesprochen freundlich, hilfsbereit und nimmt sich Zeit für die Anliegen der Besucher. Die Atmosphäre ist angenehm, ruhig und entspannt, sodass man sich sofort wohlfühlt. So wünscht man sich einen Behördengang – freundlich, professionell und ohne Hektik. Ein großes Lob an das gesamte Team der Zulassungsstelle Bad Waldsee. Vielen Dank für den tollen Service!
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Marv Markus
Erstens: Ich warne alle die Vorhaben ein Auto dort anzumelden!!!!! Nehmt eure alten Nummernschilder oder bestellt sie vorher im Internet, dort sind sie viel billiger als unten beim Schildermacher. 2 Schilder Vorne/Hinten 42€?!?!?! Also da fall ich vom Glauben ab und das hat nichts mehr mit Teuer zu tun sondern das ist Abzocke!! Dazu noch unfreundlich und gerade mal 2 Minuten Arbeit damit. Ich glaub ich sollte Schildermacher werden, da wird man reich damit! (Hierfür kann das Landratsamt nichts und es ist mein eigenes Statement dazu) Zweitens: Ich weiß nicht für was man einen Termin ausmacht und dann trotzdem mindest eine halbe Stunde warten muss. Früher ohne Termin lief das genau gleich. Und die Leute konnten spontan kommen. Aber naja was will man machen.. An der Arbeit der Damen dort ist nichts auszusetzen aber Schnelligkeit wird dort sicher nicht groß geschrieben. Im allgemeinen passt alles aber Sonderwünsche werden hier nicht entgegen genommen.
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Sabine Schweikart
Sehr freundlich, hat alles sehr gut geklappt 👍
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Stefanie Engelhardt
Ich hatte das Glück sehr kurzfristig einen Termin zu bekommen,in dem ich immer wieder auf die online Seite geschaut habe. Letztendlich musste ich 30minuten warten,weil nur eine Dame für die Anmeldungen zur Verfügung stand. Das finde ich etwas schad bei einem 8uhr Termin. Sie war jedoch sehr freundlich und nach einer 3/4 Std mit warten war ich mit allem fertig.
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BRO
Eine technische Eintragung des TÜV in die Fahrzeugpapiere eintragen...10min Arbeit und 54€ dafür verlangen...puh... Auch wenn ganz sicher das Personal nichts dafür kann.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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