Zulassungsstelle in Bad Waldsee (Landratsamt Ravensburg)
Adresse:
Friedhofstr. 12
88339 Bad Waldsee
Kontakt:
Tel.:
Fax:
07524-9748-1118
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
T K
In Bad waldsee Nicht freundliches Personal, insbesondere die Frau an der Rezeption. Sie weigerten sich, mich zu bedienen und schickten mich zur Zulassung des Wagens nach Ulm (am Standort des Wagens). Laut Gesetz habe ich das Recht, ein Auto an meinem Wohnort anzumelden.
Das Personal weigerte sich, mir zuzuhören und mir in irgendeiner Weise zu helfen.
muhamad zallitou
Ich verstehe nicht warum muss man Termin buchen ! Richtig unnötig
Alexander Steinke
Roland Schlachter
Vorbei die Zeit, wo man vor Ort ein Fahrzeug direkt auch zulassen konnte...
Was hat sich verändert ?
Leider auch hier im Windschatten der Pandemie geschickt beibehalten. Jetzt nur noch mit lange vorausgeplantem und online bestätigtem Termin möglich, unabhängig davon, wieviele Besucher aktuell vor Ort sind.
Wird wohl auch nicht mehr rückgängig gemacht...
Termine mit derzeit fast dreiwöchigem Vorlauf buchbar...insofern man vormittags Zeit hat. Sonst leider eben noch länger...
Früher lief es in der alten Zulassungsstelle im Waldseer Landwirtschaftsschulgebäude wesentlich knackiger.
Da behielten Kesenheimer, Elbs und Co. selbst mit spartanischer Ausstattung bei halb so viel Personal und randvollen Wartebereichen immer den Überblick....
Waren noch mit Schraubenziehern für Nummernschilder und zahlreichen Tipps zur Stelle...
Noch via Fax in puncto EVB - nein-Doppelkarte ! Ohne Ende Handarbeit.
Und bei Herrn Wegele stand die Nummerpresse nie still....
Die konnten alle noch zaubern...Hut ab !
Aber schön, sich an diese Zeiten noch bildhaft zurück zu erinnern...
Eine Bewertung kann ich, wie Eingangs geschildert, frühestens in drei Wochen abgeben....
Der eine Stern dient lediglich der Aufmerksamkeit.
Hannes Bender
Meine Bewertung betrifft die KfZ Zulassungsstelle in Bad Waldsee. Kann wirklich nur positives berichten. Freundliche Angestellte und alles ging ganz fix. Keine lange Wartezeiten, Dank vorheriger Terminvereinbarung.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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