Zulassungsstelle in Rastatt (Landratsamt Rastatt)

Adresse:

Untere Wiesen 6
76437 Rastatt

Kontakt:

Fax:
07222-381-3299

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Holger Kraft
Ich habe jetzt schon über 10 Jahre nichts mehr mit der Zulassungsstelle zu tun. Als ich die Bewertungen hier gelesen habe, dachte ich mir nur, kann ja lustig werden, wenn dass hier alles stimmt, haben dir dort ja mega Lust auf Ihren Job... Ich sage es mal so, die Stimmung und der Umgang mit den "Kunden" (Wenn dies so der eine oder anderer dort überhaupt sieht) war einfach mehr wie Medium. Den ersten Satz, den ich in einem überaus unfreundlichen Ton gehört habe, als ich dort die Tür auf machte "Da brauchen wir eine Unterschrift von Ihrer Mutter und keine Diskussion". Da hätte ich sogar nur 1 Stern gegeben. Ich wurde dann, aber nachdem die Medium-Kollegen hinter mir lagen, glücklicherweise von einer Mitarbeiterin (Fr. Paschel oder was in der Richtung) betreut, auf die sich dann auch die 5 Sterne beziehen. Ich wurde dort perfekt durch den Prozess begleitet, auch wenn ich wie schon geschrieben nicht mehr wirklich wusste wie alles funktioniert, da ich schon Jahre kein FZG mehr zugelassen habe. Mein Fazit Zulassungsstelle - Medium Fr. Paschel - Top top top
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S. Bachmann
Die Zulassungsstelle in Rastatt hat mich absolut positiv überrascht! Der Service ist hervorragend organisiert, die Wartezeiten waren minimal, und die Atmosphäre war angenehm und professionell. Der Herr am Anmeldeschalter hat durch seine freundliche und hilfsbereite Art, den gesamten Prozess von Anfang an erleichtert. Er hat mir geduldig alles erklärt und dabei stets einen ruhigen und kompetenten Eindruck gemacht. Besonders hervorheben möchte ich Frau Reis. Ihre Sachbearbeitung war einfach herausragend! Sie hat sich Zeit genommen, auf meine Anliegen einzugehen, und dabei mit einer Freundlichkeit und Effizienz gearbeitet, die man sich überall wünscht. Ihre fachliche Kompetenz und ihr freundliches Wesen sind ein echtes Aushängeschild für die Zulassungsstelle. Vielen Dank für den erstklassigen Service, absolut empfehlenswert. Ich war heute mit vier Ummeldungen dort und es lief alles reibungslos – so wünscht man sich den Behördenbesuch!
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Rowo_650
Gottlos 1 Stern ist noch Zuviel ohne Termin geht hier nichts hieß es wir leben in 2024 nicht mehr in 1962 das ist bei dieser Behörde wohl nicht angekommen. Deutschland schafft sich ab trifft hier zu 100% zu
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Marie Prager
Alles hat wunderbar funktioniert, keine Probleme. Hatte alle Dokumente vorbereitet und online einen Termin gemacht und dann ging es sehr schnell. Freundliche Mitarbeiterin und unkomplizierte Abwicklung.
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Pasqualina Monetti
Freundlich Personal und sehr gut organisiert.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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