Zulassungsstelle in Bühl (Landratsamt Rastatt)

Adresse:

Im Hasengarten 1
77815 Bühl

Kontakt:

Fax:
07223-9814-3269

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Tomislav Pavicic
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Christoph Maisch
Ich hatte heute einen Termin für eine Kfz-Neuzulassung, da leider nicht alle Unterlagen vom Autohaus vorlagen gab es einige Unstimmigkeiten. Dank der sehr freundlichen und hilfsbereiten Frau Mehrfeld hat es mit der Zulassung heute noch geklappt. Vielen Dank
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Leon Rapp
Super nettes Team und richtig schnelle Abwicklung! Ich hatte mit langen Wartezeiten gerechnet (auch bei einem reservierten Termin), wurde aber positiv überrascht. Alles lief reibungslos und die Stimmung war freundlich und hilfsbereit. Danke :)
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Klaus Buschbacher
Sehr freundliche Mitarbeiterinnen, die gerne helfen. Vorbildlich. Ich hatte nicht alle Dokumente sofort griffbereit. War kein Problem. So soll das sein. Genau das Gegenteil von deutschem Amtsschimmel. Macht weiter so.
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Anna-Lena Staufer
Nachtrag 12.05.2025: Heute war ich erneut bei der Zulassungsstelle, um unser neues Auto anzumelden. Da ich von meinem letzten Termin schon wusste, dass die alten Schilder mitzubringen sind, lief diesmal alles reibungslos. Ich war sogar bei der gleichen Sachbearbeiterin wie beim letzten Mal und heute war der Service Tiptop! Dank vorheriger Terminreservierung kam ich pünktlich dran und mein Anliegen wurde zügig bearbeitet. Gerne wieder so 😉 13.08.2024: Service - Naja… Ich war heute dort um für meinen Mann ein Fahrzeug anzumelden. Damit ich auch sicher alles nötige dabei habe, habe ich vor dem Termin angerufen und die hilfsbereit Dame am Telefon hat mir eine recht lange Liste mit Dingen diktiert, die ich mitbringen soll. Den wichtigsten Punkt hat sie dabei aber vergessen: Wenn das Fahrzeug noch auf den alten Besitzer angemeldet ist, dann sind die alten Kennzeichen mitzubringen, da diese vor Ort entwertet werden. Ohne die alten Kennzeichen ist keine Neuanmeldung möglich. Mir war das nicht bewusst, offenbar waren die Fahrzeuge, die ich bisher angemeldet hatte, immer schon vorher abgemeldet. Jedenfalls sagte man mir vor Ort, dass sie nichts für mich tun können. Ich sagte daraufhin, dass ich doch extra angerufen hatte, damit ich auch auf jeden Fall alles dabei haben. Die recht unfreundliche Antwort der Sachbearbeiterin war dann „Wissen Sie, da gibt es so viele Sachen an die man denken muss und wir können schließlich nicht wissen, ob das Fahrzeug noch angemeldet ist oder nicht.“ Nein, das könnt ihr in der Tat nicht. Aber ihr könnt die Menschen darauf hinweisen, dass die alten Schilder mitzubringen sind, wenn diese schon extra anrufen um sich zu erkundigen, was alles benötigt wird. Das Ende vom Lied: Es muss ein neuer Termin her, der aufgrund der bescheidenen Öffnungszeiten wahrscheinlich erst in ein paar Wochen zu realisieren ist. Danke für Nichts!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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